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Zitat von
anignu
Ich denke damit meinst du die Beitragserstattung im Nachhinein, oder? Es wäre mir neu dass man als Pflichtversicherter sich befreien lassen kann.
Nein. Du kannst die Befreiung von den AN Anteil beantragen wenn der Vertrag weniger als 5 Jahre geht. Du bekommst dann eine "freiwillige" VBL die nur der AG trägt und ab dem ersten Euro zahlt. ABER sobald du einen Folgevertrag unterschreibt mit dem du in Summe min. 5 Jahre im ÖD bist, kommt der Zwangswechsel in die Pflicht VBL. Da man min. 5 Beitragsjahre für Auszahlung einer Rente brauchst gibt es da durchaus blöde Kombis.