Und ja, auch Corona bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
Die allgemeine Infektionsgefährdung sollte eh schon im Rahmen der GB beurteilt worden sein. Corona und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (gerade bei der aktuellen Witterung) sollten noch zusätzlich beurteilt werden.
Viele patientenferne Tätigkeiten sind möglich.