teaser bild
Seite 4 von 8 ErsteErste 12345678 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 20 von 38
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Banned
    Mitglied seit
    04.07.2014
    Beiträge
    1.816

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Traurig wie wenig Ahnung du hast. Solche Kleinigkeiten wie "Zuspätkommen" oder Nichtbeachtung von klaren Arbeitsanweisungen sind ideal für Kündigungen. Saubere Dokumentation, Gespräch mit dem AN unter Zeugen und Vermerk in die Personalakte, beim nächsten Mal die erste Abmahnung usw... wenn man es wirklich drauf anlegt bekommt man jeden los. Aber das kostet Zeit und Aufwand.
    Traurig wie wenig Ahnung du hast. Einmal zu spät kommen erlaubt keine Abmahnung. Gegen diese Abmahnung würde ich sofort Einspruch erheben und dann muss sie wegen Unverhältnissmäßigkeit zurückgenommen werden. Natürlich ist es unglaublich blöd 30 Min jeden Tag (also wiederholt) später zukommen, wenn man mehrfach daraufhingewiesen wurde pünktlich zu erscheinen--> Dann lässt man sich was zu schulden kommen.
    Machen wir weiter: Gegen eine Abmahnung wird Einspruch eingelegt bzw. geklagt, dann wird gestritten. Es gibt gute Chancen diesen Rechtsstreit als Arbeitnehmer zu gewinnen oder einen Vergleich rauszuholen, und das kostet wie du gesagt viel Zeit&Aufwand für den Arbeitgeber. Besonders unangenehm wird es, wenn dann andere Mitarbeiter interne Abläufe und internes Verhalten im Betrieb vor Gericht beschreiben. Das will doch niemand. Besser man macht einen Vergleich oder einigt sich außergerichtlich. Das wird auch das Arbeitsgericht empfehlen.

    Hier nachzulesen, auch mit dem Zuspätkommen.
    https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_....html#tocitem5

    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Wenn man Mitarbeiter wirklich loswerden will kann man das auch ohne Kündigung schaffen. Nur noch schlechte Rotationen, keine Förderung, ständig die Scheißdienste, usw. Irgendwann ist der Mitarbeiter dauerkrank oder kündigt von selbst.
    Genau. Kann aber Monate bis Jahre dauern.

    Zitat Zitat von Roadkiller Beitrag anzeigen
    Richtig. Da gibts auch nix zu lachen. Kleinigkeiten werden wiederholt abgemahnt und dienen als Kündigungsgrund. Es werden z. B Anweisungen ausgesprochen in der Hoffnung, dass der AN widerspricht und es als Verweigerung geahndet wird. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Und bei längerer Krankheit gibts das BEM Gespräch und ggf. krankheitsbedingte Kündigung.
    Zu spät kommen sollte man wirklich nicht jeden Tag. Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollte man sofort Widerspruch einlegen und klagen. Naja du kannst als AG nur Anweisungen aussprechen, die auch rechtskonform sind. Du darfst den Arbeitnehmer jetzt nicht unbedingt zum Klo reinigen ranziehen, wenn er als Arzt in der Klinik angestellt ist.
    Längere Krankheit?
    Ich hatte zwei Kollegen (1x Kollege und 1x Kollegin) die ein ganzes Jahr gefehlt haben.
    Einer wurde nicht verlängert, die andere Kollegin (Fachärztin) erhielt nicht die OA Stelle und hat weiter ihre befristete Halbtagsstelle (befristet soweit mir bekannt).

    -->Fazit: Anstatt sich mit dem Arbeitgeber zu streiten, sollte man das Gespräch suchen und eine Lösung finden.
    Geändert von daCapo (03.11.2020 um 23:04 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #17
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Traurig wie wenig Ahnung du hast. Solche Kleinigkeiten wie "Zuspätkommen" oder Nichtbeachtung von klaren Arbeitsanweisungen sind ideal für Kündigungen. Saubere Dokumentation, Gespräch mit dem AN unter Zeugen und Vermerk in die Personalakte, beim nächsten Mal die erste Abmahnung usw... wenn man es wirklich drauf anlegt bekommt man jeden los. Aber das kostet Zeit und Aufwand.
    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Traurig wie wenig Ahnung du hast. Einmal zu spät kommen erlaubt keine Abmahnung. Gegen diese Abmahnung würde ich sofort Einspruch erheben und dann muss sie wegen Unverhältnissmäßigkeit zurückgenommen werden. Natürlich ist es unglaublich blöd 30 Min jeden Tag (also wiederholt) später zukommen, wenn man mehrfach daraufhingewiesen wurde pünktlich zu erscheinen--> Dann lässt man sich was zu schulden kommen.
    @daCapo: jetzt lies doch nochmal meinen Post und dann nochmal deinen... wo hab ich was geschrieben von "einmal zu spät kommen"? Findest du nicht? Ich auch nicht. Hast offensichtlich mal wieder was falsch gelesen. Aber ich wiederhole es gerne nochmal für dich. Vielleicht wirds beim zweiten Lesen klarer und füge für dich zum Verständnis noch Hilfsworte ein.
    "Saubere Dokumentation [der Verfehlungen des AN], Gespräch mit dem AN unter Zeugen [dass Verfehlungen passiert sind und dass man sich diese in Zukunft verbittet] und Vermerk in der Personalakte, beim nächsten Mal [wenn das WIEDER auftritt trotz Hinweis dass man das nicht so akzeptiert, also nicht bei "einmal zu spät kommen"] die erste Abmahnung usw."
    Insofern bekommst wieder mal ein "traurig wie ungenau du lesen kannst".



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #18
    Banned
    Mitglied seit
    04.07.2014
    Beiträge
    1.816
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    @daCapo: jetzt lies doch nochmal meinen Post.
    Traurig. Dann schreib doch mehrfach zu spät (und dann auch >1min) kommen trotz mehrfacher Gespräche unter Zeugen.
    Denke dann werden 99,9% der AN sowas unterlassen, wenn man ihnen es sagt und dann: Keine Abmahnung. Keine Kündigung.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #19
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.03.2020
    Beiträge
    121
    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Traurig. Dann schreib doch mehrfach zu spät (und dann auch >1min) kommen trotz mehrfacher Gespräche unter Zeugen.
    Denke dann werden 99,9% der AN sowas unterlassen, wenn man ihnen es sagt und dann: Keine Abmahnung. Keine Kündigung.
    Meine Güte, willst du eigentlich immer alles falsch verstehen? Wieso argumentiert du ständig so kindisch?

    Wenn man nur ein klein wenig seinen Kopf verwendet, ist anignu's Post vollkommen verständlich. Auch ohne explizit zu sagen, wieviel Mal und eine genaue Zeitangabe zu nennen. Kommt einem so vor, als ob du in gefühlt jedem Post irgendwas suchst, um einfach zu nerven.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #20
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    05.09.2008
    Ort
    diverse
    Semester:
    long time gone
    Beiträge
    3.208

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Die Tatsache, dass man an der Uni einen 5-Jahresvertrag bekommen hat, ist ein ziemlich guter Indikator dafür, dass sie den AN gerne langfristig behalten wollen. UK mit hohem Bewerberdruck geben häufig keinen Vertrag für die komplette Weiterbildungszeit, eben um sich die Möglichkeit offen zu halten, den Vertrag einseitig nicht zu verlängern.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook