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  1. #6
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    Dürfte sich wohl um die Schweiz handeln.



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  2. #7
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    Genau so ist es @Davo.



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  3. #8
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    Gilt in Österreich zB ebenso



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  4. #9
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von hbl62 Beitrag anzeigen
    Genau so ist es @Davo.
    Hinfallen, Aufstehen,Krone richten, weitergehen,

    Man darf die Prüfungen ja beliebig oft wiederholen.

    Drück dir die Daumen!



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  5. #10
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    Ich glaube dass es genau aus diesen Gründen so bei der ESA ist, wie es ist. Da Part I für einige Länder wichtig ist, lassen die nicht so gern mit sich verhandeln.
    Ich hab mich mit einigen Österreichischen Kollegen unterhalten, die das bestätigen. Das schöne daran ist ja, dass sie Teil 1 des EDAIC ja nach den Bedingungen der ESA ablegen dürfen und wenn die österr. Ärztekammer das freigibt, zumindest den schriftlichen Teil der FA-Prüfung bestanden haben. D.h. die kennen ihre Prüfungstermine im Voraus, es ist alles planbar und machbar.

    Während bei uns irgendwann im Leben eine Anmeldung an die olle Ärztekammer erfolgt, man tausend mal seine Unterlagen hinschicken darf und nach deren Laune einen mündlichen Termin kriegt.

    Besteht der österreicher das EDAIC, wird ihm meines wissens die mündliche Prüfung der nationalen FA-Prüfung erlassen oder stark angerechnet.
    Find ich insg. gut!



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