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  1. #1
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    Hallo alle zusammen,
    ich habe eine Frage: Von meinem Oberarzt- der nun zwei Wochen im Urlaub ist- habe ich ein Gutachten bekommen, welches ich erstellen soll.
    Der Proband hat eine Psychose, möchte keine gesetzliche Betreuung.
    Nun möchte das Gericht, dass eine Anordnung einer gesetzlichen Betreuung überprüft wird.
    Ich wollte nun einen Termin für das Gespräch ausmachen, allerdings lehnt das derjenige ab. Er will keine Betreuung und daher auch kein Gespräch.
    Wie gehe ich damit um? Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung?
    Ich habe trotz intensiver Internetsuche leider dazu nichts gefunden. Mein OA ist für Fragen dazu auch nicht ansprechbar und die Vertretung verweist auf meinen Oberarzt.
    Hat jemand daher zufällig eine Idee?
    Lieben Dank



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Zebrah Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen,
    ich habe eine Frage: Von meinem Oberarzt- der nun zwei Wochen im Urlaub ist- habe ich ein Gutachten bekommen, welches ich erstellen soll.
    Der Proband hat eine Psychose, möchte keine gesetzliche Betreuung.
    Nun möchte das Gericht, dass eine Anordnung einer gesetzlichen Betreuung überprüft wird.
    Ich wollte nun einen Termin für das Gespräch ausmachen, allerdings lehnt das derjenige ab. Er will keine Betreuung und daher auch kein Gespräch.
    Wie gehe ich damit um? Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung?
    Ich habe trotz intensiver Internetsuche leider dazu nichts gefunden. Mein OA ist für Fragen dazu auch nicht ansprechbar und die Vertretung verweist auf meinen Oberarzt.
    Hat jemand daher zufällig eine Idee?
    Lieben Dank
    Du kannst erst einmal nur Warten bis der Oberarzt aus dem Urlaub wieder da ist, da du nur ausführende Kraft bist und nicht der benannte sachverständige Gutachter und die Angelegenheit gar nicht in deiner Verantwortung liegt.

    Wir schicken den Probanden immer den Termin schriftlich zur Begutachtung zu. (Das könntest Du maximal noch tun, um den Versuch zur Terminvereinbarung zu dokumentieren) Wenn der Proband den Termin ablehnt oder nicht erscheint, melden wir das dann dem zuständigen Richter, welcher dann entscheidet, ob ein zweiter Termin vereinbart wird oder er anderweitig verfährt.



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  3. #3
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    Hallo Reflex,
    vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Nur rein informativ, also unabhängig, ob ich nun ohnehin auf den Oberarzt warten muss oder nicht- der Proband wird ja auch da einem Termin eher unwahrscheinlich zustimmen.
    Procedere wäre dann immer das Gleiche: Terminvorschlag- Proband lehnt ab- Info an das Gericht und warten was passiert.
    Ggf. wird dann das Gericht sagen, dass die Akten zurück gehen.
    Wie ist es aber nun, wenn jemand aufgrund der Krankheit nicht behandlungs- und krankheitseinsichtig ist, dieser wird ja niemals einem Gespräch zustimmen. Das ist dann einfach so?



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  4. #4
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    ...was ich vergessen habe, gibt es Situationen, in denen gegen den Willen der Betroffenen eine Betreuung erfolgt, wenn sie so ablehnend sind?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Der Richter hat ja die Möglichkeit den Probanden zur Anhörung und Beurteilung durch einen Sachverständigen Gutachter vor zu laden. Ob die das machen, hängt vom Einzelfall und der Schwere der Erkrankung ab, weil es sich hierbei um einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt und da muss bei freiheitsentziehenden Maßnahmen immer Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Um gegen den eigenen Willen eine Betreuung zu bekommen müssen schon harte Gründe vorliegen, die das rechtfertigen. Alleine eine fehlende Krankheitseinsicht reicht da nicht aus.
    https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__278.html
    Geändert von Reflex (10.11.2020 um 15:47 Uhr)



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