- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage: Von meinem Oberarzt- der nun zwei Wochen im Urlaub ist- habe ich ein Gutachten bekommen, welches ich erstellen soll.
Der Proband hat eine Psychose, möchte keine gesetzliche Betreuung.
Nun möchte das Gericht, dass eine Anordnung einer gesetzlichen Betreuung überprüft wird.
Ich wollte nun einen Termin für das Gespräch ausmachen, allerdings lehnt das derjenige ab. Er will keine Betreuung und daher auch kein Gespräch.
Wie gehe ich damit um? Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung?
Ich habe trotz intensiver Internetsuche leider dazu nichts gefunden. Mein OA ist für Fragen dazu auch nicht ansprechbar und die Vertretung verweist auf meinen Oberarzt.
Hat jemand daher zufällig eine Idee?
Lieben Dank