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Zitat von
tarumo
Genauso habe ich mir die Antwort des MB vorgestellt.
Und wenn der AG die Kosten nicht übernehmen will, kann der MB "leider" auch nicht helfen.
Wer es nicht glaubt, kann einfach den aktuellen MB-Vorstand recherchieren und wird feststellen, daß die betreffenden Personen zu 100% in der Spitze diverser Ärztekammern aktiv sind, die wiederum dem jeweiligen Sozialministerium unterstehen. Und die in Personalunion die eHBA ausstellen...[...]
Die Antwort lässt mich ziemlich ratlos zurück. Die Konstruktion über die Nebenpflicht ist abwegig. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Beschaffung des elektronischen Heilberufsausweises ist Teil der selbstverständlichen Einsatzbereitschaft, weil die geschuldete Arbeitsleistung ohne den elektronischen Heilberufsausweis nicht angeboten werden darf (vgl. die Fahrerkarte des angestellten LKW-Fahrers in 9 AZR 170/07)
oder
2. Die Beschaffung des elektronischen Heilberufsausweises erfolgt zwecks der sachgemäßen Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung und damit im Interesse des Arbeitgebers (vgl. die Schulbuchbeschaffung des angestellten Lehrers in 9 AZR 455/11).
Möglichkeit 1 trifft sicherlich auf die Approbation zu, aber benötige ich als Krankenhausarzt für meine gesamte Tätigkeit für den Arbeitgeber ganz überwiegend den Heilberufsausweis? Wohlkaum. Dafür spricht auch, dass die Verpflichtung zur Teilnahme nach § 341 VI 1 SGB V die zugelassenen Vertragsärzte und nach § 341 VII 1 SGB V die Krankenhäuser trifft und damit nicht die Angestellten.
Wir setzen auf Vernunft und Eigenverantwortung. Das hat uns schon sehr weit gebracht.
"Die übersteigerte Erwartungshaltung ist bei vielen Menschen leider das Einzige, was sie aufs Kreuz legt."