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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied Avatar von ZMEDI
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    15.11.2003
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    Bonn
    Semester:
    ..war mal..
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    276
    Original geschrieben von Smibo

    Es ist schon richtig, dass man als Arzt eine Zahnarztpraxis betreiben kann, nur würde man dem Patienten keinen Gefallen tun
    denn danach sieht man so aus:
    Die medizinische Forschung hat so enorme Fortschritte gemacht, dass es überhaupt keine gesunden Menschen mehr gibt.

    Aldous Huxley



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.11.2003
    Beiträge
    25
    Hi,

    laut Zahnheilkundegesetz kann auch ein Arzt die Zahnheilkunde ausüben - ist aber von den Gerichten als europarechtswidrig anerkannt worden und auch vom Bundesverwaltungsgericht entsprechend eingestuft worden.
    Die geänderte Regelung steht im Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesärztordnung und anderer Gesetze. Damit wird also klargestellt, dass der Arzt gerade nicht die Zahnheilkunde ausüben darf - was letztlich jetzt aber nur noch eine Klarstellung ist.
    Ciao



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