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Es hat natürlich nur anekdotischen Charakter, aber ich und JEDER von meinen buddies, der nach dem FA in die Niederlassung gewechselt ist (als Angestellter) hat ein sechsstelliges Anfangsgehalt rausverhandelt. Teils direkt nach der FA-Prüfung. Und es ist nicht so, daß wir alle auf einer KV-Universität gewesen wären, wo man Praxisführung und Abrechnungsfallstricke gelernt hätte. Natürlich kann man sich schon vorab informieren, zum Beispiel im Internet, und sich nicht von der KV als Quelle "Vertrauuuu mir" abhängig machen.
Das ist übrigens ein wichtiger Aspekt, denn genauso wenig wie ein einzelner OA im KH den Laden alleine schmeißen muß, kann er den Laden alleine in die Pleite wirtschaften. Als Niedergelassener geht das dagegen sogar recht schnell, wenn man nicht achtgibt, und zwar alleine schon durch die Anwendung von guter Medizin (Stichwort WANZ und Regresse).
Ich finde es ganz interessant, daß hier schwarz auf weiß durchaus unabhängig von der Fachrichtung gezahlte Gehälter bestritten werden, vermutlich von den gleichen Leuten, die jede einzelne Zahl von irgendwelchen Bertelsmännern, zi- panels oder den Milchmädchenrechnungen bezüglich Landarztzwangsniederlassung unbesehen glauben.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"