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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Banned
    Mitglied seit
    14.07.2012
    Semester:
    FÄ 2021?
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    Vielleicht muss mbs aus Zeugenschutzgründen alle zwei Jahre eine neue Identität annehmen...



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  2. #7
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
    Mitglied seit
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    Ort
    Atzenhausen
    Semester:
    Damals in den Ardennen...
    Beiträge
    28.026
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Wahl- Du gehörst in das Versorgungswerk der Ärztekammer und musst einen Befreiungsantrag für die Rentenversicherung stellen. Antragsformulare und weitere Erklärungen finden sich auf der Homepage des zuständigne Versorgungswerks.
    Für die gesetzliche Rentenversicherung gibt es eine Versicherungspflicht, von der man sich durch entsprechenden Befreiungsantrag freistellen lassen kann. Für das Ärztliche Versorgungswerk besteht eine Teilnahmepflicht. Befreiung hiervon nicht möglich. Eine doppelte Einzahlung in Ärztliches Versorgungswerk wie auch in die gesetzliche Rentenversicherung ist theoretisch möglich. Ob das nun sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.



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  3. #8
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
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    Die Sozialversicherungsnummer lässt sich sicher irgendwo erfragen, wenn man sie vergessen hat. Schließlich werden darüber Abgaben an Krankenkasse usw. abgeführt.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    22.08.2017
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Eine doppelte Einzahlung in Ärztliches Versorgungswerk wie auch in die gesetzliche Rentenversicherung ist theoretisch möglich. Ob das nun sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.
    Hat das mal jemand entschieden so gemacht? Also nicht dieses "habe gewartet und nebenher gearbeitet", sondern "habe mit Weiterbildung angefangen und mal 5 Jahre eingezahlt für Reha, EU-Rente usw"? Kostet zwar (viel?), aber am Anfang kann man sich das ja vielleicht leisten?



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  5. #10
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
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    Wenn man das machen will, sollte man es vielleicht lieber mit freiwilligen Beiträgen in die DRV machen. Das ist deutlich günstiger.

    Aber das ist ein interessanter Punkt: So wie ich gehört habe, werden Rehas (nicht AHB) durch die Ärzteversorgung nicht vollständig übernommen - in meinem Bundesland sind es wohl maximal 60%, die bezuschusst werden. Könnte man dann eigentlich eine Reha über die DRV bekommen, wenn man dort 84 Euro monatlich freiwillig einzahlt?



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