An großen Kliniken kann es durchaus auch mehrere Leitende Oberärzte geben (z.B. Neurorad, Kinderrad, Allgemeinrad, Interventionen) und zusätzlich den Geschäftsführenden OA.
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Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand bitte den Unterschied dieser Oberarzttitel erklären. Sowie ich es verstanden hab, wird der geschäftsführende Oberarzt in vielen Kliniken synonym mit dem leitenden Oberarzt verwendet.
Wie sieht es dagegen aus wenn es neben dem leitenden Oberarzt zusätzlich einen Geschäftsführenden gibt, welche Tätigkeiten führt dieser aus?
Besten Dank
Geändert von Chipchup (08.03.2021 um 19:15 Uhr)
An großen Kliniken kann es durchaus auch mehrere Leitende Oberärzte geben (z.B. Neurorad, Kinderrad, Allgemeinrad, Interventionen) und zusätzlich den Geschäftsführenden OA.
LOA ist definitionsgemäß der ständige Vertreter des Chefarztes. Der GfOA ist so etwas wie der Vertreter des LOA; im Grunde also ein Pseudotitel, denn das Gehalt ist, sofern nicht AT, nicht anders als das der restlichen Oberärzte, und wesentlich mehr hat man auch nicht zu melden.
Es kann sein, dass ich da falsch liege, aber ich hatte es immer genau anders herum verstanden:
Der geschäftsführende OA übernimmt die Verwaltungsaufgaben der Klinik und ist somit auch soetwas wie der Vertreter des Chefs, eben vor allem auch in Verwaltungsdingen.
Leitender Oberarzt bedeutet, dass der Oberarzt einen Teilbereich/ein Department/ eine Untereinheit der Klinik selbstständig fachlich leitet.
Z.b. Leitender OA des Schwerpunktes Neuroradiologie in einer Radiologie oder LOA Neuroonkologie in einer neurologischen Klinik.
Entscheidend ist die fachlich selbstständige Leitung einer Untereinheit bzw. eines Schwerpunktes.
Demnach kann es an einer Klinik auch mehrere leitende OÄ geben.
Edit: also genau anders herum als das, was John Silver sagt und ungefähr das, was freak1 geschrieben hat; meiner Meinung nach.
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Ich seh es ganz genauso wie John Silver: es kann nur einen LOA geben! Der LOA ist der "ständige Vertreter des Chefarztes der ihn in sämtlichen Aufgaben vertreten kann". Nebenbei kann es jedoch mehrere geschäftsführende Oberärzte geben die Teile des Geschäfts, insbesondere Organisationsaufgaben erfüllen. Und es kann auch Oberärzte geben die Departmentleiter oder organisatorische Leiter oder fachliche Leiter irgendeines ausgedachten oder tatsächlich vorhandenen Zentrums bzw. einer Struktur sind.
Hierfür kann man auch einfach mal in die Tarifverträge schauen. Im TVÄ VKA beispielsweise steht unter §16 Eingruppierung:
d) Entgeltgruppe IV:
Leitende Oberärztin/Leitender Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die ständige Vertretung der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes (Chefärztin/Chefarzt) vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist.
Protokollerklärung zu Buchst. d:
Leitende Oberärztin/Leitender Oberarzt ist nur diejenige Ärztin/derjenige Arzt, die/der die leitende Ärztin/den leitenden Arzt in der Gesamtheit ihrer/seiner Dienstaufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik in der Regel nur von einer Ärztin/einem Arzt erfüllt werden.
Wenn man sich dann in Unikliniken größere (natürlich gefäßchirurgische) Abteilungen anschaut, dann kommt man auch auf dieses Ergebnis. Ein LOA, was auch immer dann dahinter...
https://www.ukaachen.de/kliniken-ins...e/klinik/team/
https://gefaesschirurgie.uk-koeln.de...am/oberaerzte/
Und neben LOA, GfOA, Departmentleiter, Bereichsleiter, OA und FOA treiben es manche Kliniken offensichtlich auf die Spitze indem sie alleinige ständige Stellvertreter des alleinigen ständigen Stellvertreters benennen...
https://chi.charite.de/ueber_die_klinik/team/ mit einem Stellv. LOA.
oder nochmal neue Bezeichnungen erfinden wie die des "1. Oberarztes" oder des "Konsiliaroberarztes"
http://www.chir.med.tum.de/personal
Aber auch hier: die Reihenfolge ist entscheidend!
Spannend auch: http://www.klinikum.uni-muenchen.de/...OAe/index.html
es kann für den Bereich Großhadern EINEN leitenden OA geben aber unter diesem dann wiederum mehrere GfOA für jeweils ein OP-Zentrum in Großhadern.
Genau das ist eigentlich die Definition eines Oberarztes.
Definition nach TVÄ-VKA: "Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist."
Geändert von anignu (08.03.2021 um 22:19 Uhr) Grund: Erweiterungen