teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.08.2012
    Beiträge
    81

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo alle. Ich habe am 15.05.2020 zu arbeiten angefangen. Mein erklärter Plan war praktisch von Beginn an ein Jahr bei diesem Arbeitgeber zu arbeiten. Dies habe ich meinem Chefarzt auch offen kommuniziert, in der Klinik weiß es jeder.
    Mein Plan war jetzt, den Mai noch voll zu machen und dann zu gehen - also letzter Arbeitstag 31.05.2021. Jetzt bin ich aber erst jetzt im Tarifvertrag (VKA) über diesen Passus gestolpert:

    Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.
    Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
    bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
    von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
    von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
    von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
    von mindestens 12 Jahren 6 Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    Kann ich dann JETZT zum 31.05.2021 kündigen? Weil dann habe ich ja mehr als ein Jahr formal gearbeitet, wobei ich zum Schluss eh nur den Urlaub verballern will. Andernfalls könnte ich ja jetzt noch zu Ende April kündigen, will das aber eher nicht. Oder müsste ich dann länger arbeiten, könnte also erst zu Ende Juni kündigen? Bezieht sich diese "Beschäftigungszeit" auf die aktuell gearbeitete Zeit (arbeite ja jetzt 10 Monate da) oder die geplante Zeit (plane rein rechnerisch ja 12,5 Monate)?

    Mit meinem Chef versteh ich mich super - wir gehen komplett im Guten, ich käme vielleicht auch zurück. Die Personalabteilung von unserem Träger hat aber manchmal leider ein Rad ab.
    Hinzu kommt, dass ich eine neue Stelle noch nicht sicher habe.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.372
    Die Kündigungsfrist bezieht sich auf die Zeit, die du dann in der Abteilung gearbeitet hast.
    Du kannst es aber auch einfach mit Personalabteilung und Chef absprechen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.02.2021
    Beiträge
    52
    Hi.
    Um zum 31.05 gehen zu können bräuchtest du einen Aufhebungsvertrag. Du sagst ja selbst du hattest das von Anfang an angekündigt und hast einen guten Draht zu deinem Chef, da kann man das ja mal ansprechen.
    Ansonsten müsstest du bis zum 14.05 gekündigt haben um zum 30.6 gehen zu können.

    Fun Fact: ein Chefarzt ist nicht berechtigt eine Kündigung fristgerecht entgegen zu nehmen. Die muss bis zum Stichtag in der Personalabteilung ( oder Geschäftsführung) vorliegen. Am besten persönlich abgeben und den Empfang mit Stempel und Unterschrift auf einer 2. Kopie bestätigen lassen. (Insbesondere bei Personalabteilungen die sich „manchmal anstellen“)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
    Ort
    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
    Beiträge
    1.937
    Das ist doch Quark. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen wird. Die o.g. Fristen sind Mindestzeiträume, die zwischen dem Aussprechen und dem Wirksamwerden einer Kündigung vergehen müssen; niemand verbietet es einem, bereits deutlich früher zu kündigen. Du kannst heute schon zum 30.5. kündigen, und gut ist.

    Alternativ kann man den Chef und die Perso um einen Auflösungsvertrag bitten; hier hat man aber kaum einen Hebel und ist aufs Wohlwollen der o.g. Stellen angewiesen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.02.2021
    Beiträge
    52

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Klar kann man früher kündigen. Ich verstehe aber kündigen bis zum 31.5 so dass der TE an 1.6 dort eben nicht mehr beschäftigt sein möchte und nicht bis zum 31.5 die Kündigung aussprechen will. Und das ist ohne Aufhebungsvertrag, der das regelt, eben nicht mehr möglich. Der TE hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Und die ist verstrichen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook