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  1. #6
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    Die Expertenlösung ist definitiv falsch, podologische Leistungen werden via Rezept verordnet



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Frage: Die Kostenübernahme welcher der folgenden Leistungen gehört am wenigsten zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung
    korrekte Antwort: regelmäßige polologische Behandlung von Flußdruckulzera

    Ihr habt angegeben das Antwort C (Einzahlung in die Rentenversicherung pflegender Angehöriger) nicht zum Leistungsspektrum gehöre.

    Dies ist aber nicht stimmig: "Deshalb zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet Sie keinen Cent."

    Quelle: https://www.deutsche-rentenversicher...egen_node.html


    Die medizinisch polologische Behandlung von Fußdruckullzera wird vom Arzt als medizinische Leistung verordnet und von den Krankenkassen übernommen .“ Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen, wenn der Arzt krankhafte Veränderungen am Fuß feststellt und die medizinische Fußpflege auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt. "

    https://www.pflege.de/leben-im-alter...he-fusspflege/



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Sehe ich genauso, die Füßpflege wird ovn der Krankenkasse und nicht der Pflegeversicherung erstattet

    Hier eine Quelle:
    Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen, wenn der Arzt krankhafte Veränderungen am Fuß feststellt und die medizinische Fußpflege auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt. Dies ist beispielsweise der Fall bei Patienten mit Gefäßerkrankungen oder bei Durchblutungsstörungen. Seit 2020 zählen ausdrücklich auch Erkrankungen des Nervensystems und die Folgen eines Querschnittsyndroms zu den Gründen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

    https://www.pflege.de/leben-im-alter...he-fusspflege/



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  4. #9
    Unregistriert
    Guest
    Ich stimme Euch dabei zu. Wurde von unseren Dozenten auch exakt so erwähnt



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.04.2021
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    C ist definitiv nicht die gesuchte Falschantwort.

    Die Pflegeversicherung zahlt gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 SGB XI an den zuständigen Träger der Rentenversicherung.



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