Frage: Die Kostenübernahme welcher der folgenden Leistungen gehört am wenigsten zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung
korrekte Antwort: regelmäßige polologische Behandlung von Flußdruckulzera
Ihr habt angegeben das Antwort C (Einzahlung in die Rentenversicherung pflegender Angehöriger) nicht zum Leistungsspektrum gehöre.
Dies ist aber nicht stimmig: "Deshalb zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet Sie keinen Cent."
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicher...egen_node.html
Die medizinisch polologische Behandlung von Fußdruckullzera wird vom Arzt als medizinische Leistung verordnet und von den Krankenkassen übernommen .“ Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen, wenn der Arzt krankhafte Veränderungen am Fuß feststellt und die medizinische Fußpflege auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt. "
https://www.pflege.de/leben-im-alter...he-fusspflege/