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  1. #1
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    Ging es noch jemandem so, dass die Formulierung, der Abbruch müsse ärztlich durchgeführt werden, die medikamentöse Option vernachlässigt hat? Denn die Einnahme des Medikaments würde ja eigenständig durchgeführt werden, auch wenn es rezeptpflichtig ist - so wie beispielsweise auch andere rezeptpflichtige Medikamente wie Opioide eigenständig eingenommen werden und man nicht sagen würde "Die Einnahme/Applikation muss ärztlich durchgeführt werden".

    Mir war zwar auch bewusst, dass der Abbruch im Rahmen der Beratungsregelung rechtswidrig, aber straffrei ist, dachte aber, Straffreiheit wäre etwa gleich anzuwenden wie Legalität.

    Ging es noch jemandem so? Dann würde es sich vielleicht lohnen die Frage anzufechten...
    Geändert von Unregistriert (14.04.2021 um 20:33 Uhr)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
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    Letalität ist nicht straffrei.

    und nein, es ist nicht legal. im 218a steht "wenn der Abbruch von einem Arzt durchgeführt wird". Das Medikament ist nicht rezeptfähig zum Zwecke eines Abbruchs, das muss der Arzt selbst abgeben und vielleicht die Einnahme sogar kontrollieren.



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Ein guter Punkt!
    Versucht doch einfach wie bei allen zweifelhaften Fragen es anzufechten, auch wenn ihr die einzigen seid, es entsteht doch niemandem ein Nachteil und ist bloß ein Formular auszufüllen und je mehr desto besser!



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Ich hab genau das gleiche gedacht. Da es mit Tablette geht ist das keine ärztlich durchgeführte Tätigkeit.... ABER Ich habe auch gedacht, dass die Tablette zu Hause genommen werden kann, das ist nicht so.

    Nach kurzem googlen bin ich auf diesen Text gestoßen:
    "Der Arzt, der die Abtreibung durchführt, gibt die Pille also direkt der Frau, die sie unter Aufsicht einnehmen muss."

    Damit ist das wohl doch eine ärztliche Durchführung und somit würde ich sagen wohl die richtige Antwort. Schade, dass ich es falsch habe aber anfechten wird wohl in diesem Fall schwierig. Aber probieren kann man es immer!



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  5. #5
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    Letalität ist nicht straffrei.

    und nein, es ist nicht legal. im 218a steht "wenn der Abbruch von einem Arzt durchgeführt wird". Das Medikament ist nicht rezeptfähig zum Zwecke eines Abbruchs, das muss der Arzt selbst abgeben und vielleicht die Einnahme sogar kontrollieren.
    Okay, danke für die Rückmeldung.



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