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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Banned
    Mitglied seit
    28.05.2021
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    Sie hat mir zuerst nur die Aussage mit dem abgeschlossenen Erststudium bestätigt. Als ich ihr gesagt habe, dass ich Masterstudent bin meinte sie, dass ich dann den Bachelor abgeschlossen hätte und somit als Zweitstudienbewerber gelte.

    Das mag ja für sich betrachtet auch stimmen, nämlich dann wenn man den Bachelor abgeschlossen hat und sich etwas neues sucht. Aber wie solche Mitarbeiter halt sind verwies sie immer wieder nur auf diesen Standardfall, der halt zweifelsfrei ein Zweitstudium bedeutet. Ne Aussage dazu machen wie es sich gestaltet wenn man sich im konsekutiven Master befindet wird immer ausgewichen. Stattdessen redet sie halt wieder irgendwas davon, dass der Bachelor der erste berufsqualifzierende Abschluss sei und alles danach halt Zweitstudium, so wie einige hier im Forum... Wofür es halt aber keine einzige rechtliche Grundlage gibt, im Gegenteil, es steht ja sogar wortwörtlich im Urteil, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss für den Abschluss des Erststudiums unerheblich ist.

    Und dann bekommt man auch noch mehr oder weniger die Aussage man solle es doch einsehen, dass es nun mal so ist Wie hier im Forum. Ohne auf irgendwelche Fakten zu verweisen. So eine Diskussion kann ich mir halt auch sparen.

    Einfach lächerlich.



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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    1.891
    Das Problem ist einfach, dass Du meiner Meinung nach verschiedene Themen und Rechtsgebiete durcheinander wirfst.
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs wird sich auf finanzielle/steuerliche Aspekte beziehen. Bei der Zulassung zum Studium geht es aber um einen ganz anderen verwaltungsrechtlichen Akt. Diese Dinge können daher unterschiedlich geregelt sein.

    Ist nur meine Meinung. Muss auch nicht zwingend wahr sein. Ich gebe aber zu bedenken, dass Du mit deiner Meinung ziemlich alleine dazustehen scheinst. Scheint ja auch die Mitarbeiterin der Uni so zu sehen.

    Darüber zu diskutieren ist müßig. Das hier ist halt ein gemischtes Medzinerforum und keine Plattform für Zulassungsrecht.
    Wenn Du es wirklich sicher wissen willst, wirst Du einen spezialisierten Anwalt konsultieren müssen. Kostet auch nicht die Welt.



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  3. #23
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    Mitglied seit
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    Du hast Recht, ich stehe mit meiner Meinung recht alleine da, auch wenn ich nicht verstehe warum ^^

    Und du hast auch Recht, dass der Bundesfinanzhof die letzte Instanz für Steuerrecht ist. Daher ist das Urteil vom BFH nur begrenzt aussagekräftig. Hochschulrecht, wozu Zulassungsangelegenheiten sicher zählen, hat hingegen das Bundessozialgericht als letzte Instanz.

    Nur würde es mich wundern, wenn das Bundessozialgericht ein Zweitstudium anders definiert als der Bundesfinanzhof.

    Laut BFH erfolgt der Abschluss des Studiums nicht mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, sondern mit dem final angestrebten Abschluss. (bei einem zeitlich direkt aufgenommen konsekutiven Master ist das laut BFH der Fall)



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  4. #24
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    Mitglied seit
    28.05.2021
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    Korrigiere es ist das Bundesverwaltungsgericht und nicht das Bundessozialgericht was für Hochschulrecht verantwortlich ist.



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  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    Ich denke, du hast das alles sehr schön aus dem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes zitiert in dem es um die Entscheidung zur Zahlung von Kindergeld geht. Meiner Meinung nach fehlt allerdings folgender Satz um eine Beziehung auf die Zulassung zum Medizinstudium herzustellen.

    "Die erstmalige Berufsausbildung ist erst dann abgeschlossen, wenn das Kind befähigt ist, den von ihm angestrebten Beruf auszuüben."

    Jetzt kannst du natürlich bei der Bewerbung zum Medizinstudium argumentieren, dass du einen Master brauchst um XYZ unbedingt machen zu wollen (keine Ahnung was das genau für eine Postion wäre). In Anbetracht dessen, dass dein angestrebter Beruf jedoch Arzt sein soll, wird bei jeder Bewerbung für Humanmedizin dein Bachelorabschluß als abgeschlossenes Studium gelten, denn dies ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Habe nicht nach einem Urteil dahingehend gesucht und ich denke auch nicht, dass es eins geben wird da dieser Umstands meiner Meinung nach relativ logisch ist.

    Wenn du allerdings unbedingt eins brauchst, wird du vermutlich einen Anwalt beautragen müssen.
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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