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  1. #16
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    Und keinen Stört, dass die ner Patientin die Pille verschreiben wollen, die dauernd erbricht? :P Um sicherer als mit Kondom unterwegs zu sein...



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  2. #17
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    Ohne zu wissen, auf was die hinauswollten, gab es am 30.09.21, also frisch letzte Woche, einen Rote-Hand-Brief vom BfArM bzgl. Thromboseneigung bei oralen KHK (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risi...48.intranet381).

    In der "Checkliste Arzt" (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Down...t272?nn=471274) findet man Folgendes: "Verschreiben Sie kein KHK, falls Sie eines der Felder in diesem Abschnitt ankreuzen. [...] Ist eine Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen (Aura) bekannt?".
    Das klingt für mich so, als wären orale KHK bei Migräne mit Aura = Sehstörungen generell nicht unbedingt empfehlenswert.
    Finde daher schon, dass "C" ziemlich korrekt ist, wenn die Patientin quasi die Kriterien zum Ankreuzen der Checkliste in diesem Punkt komplett erfüllt.



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  3. #18
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    Hat die Frage denn jetzt schon jemand angefochten?



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  4. #19
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    Und wenn ja, mit welcher Begründung genau? Dass Antwort A, C und D alle richtig sein müssten? Wäre super, wenn jemand seine Argumentation, die er/sie ans IMPP geschickt hat hier nochmal reinstellt, damit ich weiß, ob und wie das Sinn macht, die Frage ebenfalls anzufechten.



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  5. #20
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    Jetzt mal etwas Wortklauberei, aber ist eine "Thrombus" nicht in den meisten Fällen Ursache eines Apoplex? Hier steht ja nichts von venös oder arteriell, was natürlich pathophysiologisch einen gewaltigen Unterschied macht. Daher ist doch "erhöhte Thromboseneigung" quasi das selbe wie "Apoplexie", vor allem in diesem konkreten Beispiel mit Migräne mit Aura. Da kommt es ja nicht zur ICB oder Verschleppung eines Embolus.



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