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  1. #6
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    In der Fragestellung wird sich definitiv auf die Patientin bezogen. Und nachdem eine TVT eine absolute Kontraindikation für ein gemischtes Präparat ist, darf das zumindest nicht als korrekte Antwort gewertet werden.

    (Eine oberflächliche VT wäre übrigens nur eine relative KI laut Amboss.)

    Die Frage ist definitiv anfechtbar.



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  2. #7
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    Zitat Zitat von Felix070496 Beitrag anzeigen
    Eben, bzw. so eindeutig war es auch nicht formuliert
    Nö, eindeutig wars definitiv nicht. Ich darf die Frage hier ja nicht hinschreiben, aber wenn man nochmal nachliest finde ich schon, dass das die am ehesten mögliche Interpretation ist.



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Da stand "Welche der folgenden Kontrazeptionsoptionen eignet sich vorrangig zur Behandlung der seit der Pubertät bestehenden Symptomatik der Patientin". Fand auch, dass nicht klar war, ob sich das auf vor die TBVT oder auf generell bezieht.



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  4. #9
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    Das Problem an dieser Frage ist echt die Formulierung. Wäre es allgemein auf ein PCOS bezogen wäre die Sache klar.

    Aber wenn von einer Therapie in Zusammenhang mit dieser Patientin gesprochen wird ist es meiner Meinung nach naheliegend die TVT als absolute Kontraindikation für das gemischte Präparat zu sehen. Gleichzeitig wird sich ja auf die schon länger bestehenden Symptome bezogen.
    Kurzum beide Arten die Frage zu lesen sind richtig, es wird vermutlich darauf hinaus laufen, dass das impp die eigene Art für "richtiger" befindet.



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  5. #10
    Unregistriert
    Guest

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    ds stimmt, aber trotzdem kann mn es ja anfechten, so dass beide Antworten als korrekt zählen, oder ggf. die Frage für die Leute die sie falsch beantwortet haben, rausgenommen wird



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