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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.10.2021
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    Und übrigens, nein, ich hab kein Post bekommen, denn ich auch für die drei Jahren aus dem selben Grund keine Mitgliedschaft bei der Ärztekammer hatte. Ich hab sie auch erst dieses Jahr beantragt (und muss dafür auch die Beiträge bezahlen), auch weil keine ausführlichen Infos aus der Verwaltung des Hauses gab.



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  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Wie jetzt? Dich hat niemand (tatsächlich niemand?) auf die Notwendigkeit der Anmeldung bei der Ärztekammer hingewiesen? Normalerweise werden solche Informationen schriftlich bei Vertragsunterzeichnung überreicht. Bei mir war der Zettel sogar ROT.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Been there, done that... there was no T Shirt
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    4.919
    Ok. Dann lass uns mal die Sachlage zusammenfassen:
    Du bist Pflichtmitglied in der Ärztekammer und Pflichtmitglied im Versorgungswerk.
    Beides hast du drei Jahre lang nicht beachtet.
    Jetzt (!) hast du die Anmeldung nachgeholt und sollst deine Beiträge nachzahlen.

    Wo ist das Problem? Es ist doch deine Pflicht, dich selbständig über deine Pflichten zu informieren.
    Nicht die Aufgabe der Personalverwaltung, nicht die Aufgabe des Versorgungswerkes und auch nicht die Aufgabe der DRV. Klar, wäre schön gewesen, wenn man dir damals eindringlicher die Sachlage erklärt hätte. Hat man aber nicht.
    Am Ende bist du immer selbst für dich verantwortlich. Ist mit der Bürokratie halt auch nicht anders, als sonst im Leben.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    13.10.2010
    Ort
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    5.026
    Zitat Zitat von wapp123 Beitrag anzeigen
    Krass, das heisst ich sollte noch mindestens für 2 Jahren Beiträge an die DRV auszahlen damit ich ein Teil des Gelds in die Rente wieder bekomme? Es wird immer lächerlicher
    Du wurdest in 3 Jahren mehrmals von der Verwaltung erinnert, dass noch Unterlagen fehlen, es interessiert dich nicht und du informierst dich nicht über die Konsequenzen. Das ist ziemlich blöd gelaufen, aber du bist erwachsen und musst dich um einige Dinge selbst kümmern.
    Du musst nur 2 Jahre den Mindestbetrag zahlen. Das sind insgesamt knapp über 2000€. Das finde ich nun nicht so lächerlich.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von wapp123 Beitrag anzeigen
    Krass, das heisst ich sollte noch mindestens für 2 Jahren Beiträge an die DRV auszahlen damit ich ein Teil des Gelds in die Rente wieder bekomme? Es wird immer lächerlicher
    Naja, es ist tatsächlich so, dass Du aus der Deutschen Rentenversicherung nur dann eine Rente bekommst, wenn Du mindestens 5 Jahre dort versichert warst. Die Zeiten kann man mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen oder auch anderen Zeiten (Kindererziehung) erfüllen.
    Die Höhe von freiwilligen Beiträgen kann man dabei selbst wählen, wenn man den Mindestsatz erfüllt (ca. 80-100 Euro). D.h. freiwillige Beiträge müssen nicht so hoch sein, wie die Pflichtbeiträge, die Du während einer Pflichtmitgliedschaft gezahlt hast.
    Ob es sich für dich lohnt, freiwillige Beiträge zu zahlen, um aus deinen bisherigen Beiträgen wenigstens noch eine kleine Rente zu kriegen, musst Du selbst ausrechnen. Man kann sich dazu auch kostenlos von der DRV beraten lassen.

    Ob Du das dann so machst oder nicht, bleibt dir allein überlassen

    Allerdings fürchte ich, dass Du von dem Geld, das bisher an die DRV geflossen ist, so oder so nicht viel wiedersehen wirst...mit freiwilligen Beiträgen kannst Du vielleicht zumindest etwas zurückbekommen, sodass die Einzahlungen nicht ganz umsonst waren

    Lass dich dazu am besten professionell beraten...mindestens durch die DRV (Beratung *müsste* dort kostenlos sein) und eventuell auch durch einen spezialisierten Anwalt (vorher aber nach den Gebühren erkundigen).
    Da steckt sonst zuviel Geld drin, das Du eventuell verlierst...



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