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  1. #1
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    Hey!

    Wie handhabt ihr denn die Befreiung der Pflichtversicherung für die betrieblichen Altersvorsorge? Habt ihr diese beantragt?

    Ich denke mal, dass man VL über diese beantragen kann, sonst macht es für mich selbstverständlich keinen Sinn. Ansonsten andere Vorschläge, wo ich VL beantragen kann, die eher sinnstiftend sind und ich die Anlage in bestimmte Fonds selber entscheiden kann?

    Vielen Dank!



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  2. #2
    gamo lefuzi nibe
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    Man kann sich von der betrieblichen Altersvorsorge befreien lassen? Also VBL wird man meines Wissens nach nicht los.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja, man kann sich befreien lassen..glaube aber nur mit bestimmten Voraussetzungen.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Soweit ich weiß, ist eine komplette Befreiung nicht möglich? Man kann lediglich in der VBL z.B. zwischen VBL klassik und VBL extra wählen, wobei die Wahlmöglichkeit nur gegeben ist, wenn man einen befristeten Vertrag hat, also möglicherweise keine 60 Umlagemonate erfüllen kann. Dann kann man die VBL extra wählen und hat ab der ersten Einzahlung Anspruch auf eine Rente bei geringeren garantierten Leistungen.
    Ich weiß jedoch nicht, wie es bei anderen Anbietern (KZVK?) läuft.

    Jedenfalls ist meines Wissens eine komplette Befreiung nicht möglich.
    Da man zumindest den Anteil des Arbeitgebers zu einer Zusatzversicherung wohl auch nicht "extra" bekäme, stellt sich aber sowieso die Frage, wie sinnvoll eine Befreiung wäre?

    An den TE: Wieso willst Du dich denn befreien lassen?

    Lasse mich in dieser Sache aber gern korrigieren, wenn jemand mehr weiß.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Also bei uns kann man sich von der Pflichtversicherung befreien lassen und sich dann freiwillig versichern lassen. Ist das dann vielleicht die VBL Klassik? Hatte es so aufgefasst, dass man sich dann selbst etwas aussuchen kann, wo der Arbeitgeber dazusteuert. Kann mich da aber auch irren.

    Und sind die Beiträge, die der Arbeitgeber da dann beisteuert automatisch die vermögenswirksamen Leistungen oder kann man die dann noch on top beantragen?



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