Wenn die Person nicht mit dem Zimmer einverstanden ist, kann sie sich doch jederzeit gegen ärztlichen Rat selbst entlassen? Problem gelöst.
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Ich hatte im letzten Nachdienst die stationäre Aufnahme einer nonbinären Person. Diese lehnte die Unterbringung in einem Männer- oder Frauenzimmer strikt ab, ein Einzelzimmer war primär nicht verfügbar (und auch nicht versichert).
Letztendlich mussten deshalb zwei Patienten mit Wahlleistung Einzelzimmer in einem Doppelzimmer zusammengelegt werden.
Gab Gemaule seitens der Pflege und einen riesigen Aufstand vom Chef, der zwar eine Schuldige (mich) sah, aber zur Problemlösung auch keinen Vorschlag machte.
Meine Frage in die Runde: Gibt es Kliniken, die diesbezüglich bereits Regelungen getroffen haben und wie sehen diese aus?
Wenn die Person nicht mit dem Zimmer einverstanden ist, kann sie sich doch jederzeit gegen ärztlichen Rat selbst entlassen? Problem gelöst.
Ja die Regel lautet: wer nicht will der hat schon. Ein Krankenhaus ist keine Hotelanlage.
Seh ich auch so, und dass der Chef sauer war, kann ich verstehen.
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Wir haben keine Regelung, aber meine Lösung wäre: Flurbett.