Ich arbeite Vollzeit in einem VKA -Haus
Ich arbeite Teilzeit >=80% (VKA)
Ich arbeite Teilzeit >=50-<80% (VKA)
Ich arbeite Teilzeit <50% (VKA)
Ich bin in Weiterbildung.
Ich bin Facharzt/Fachärztin.
Ich bin Oberärztin/Oberarzt.
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Keine elektronische Zeiterfassung. Je nach Fachbereich wird auch von oben kommuniziert, dass es keine Überstunden gibt / geben darf, in anderen Fachbereichen unproblematisch.
Lösung wäre wohl tatsächlich nur, die !manipulastionsfreie! elektronische Zeiterfassung verpflichtend zu machen und keine schlupflöcher à la "ersatzweise kann auch" offen zu lassen.
Was den Marburger Bund und die Tarifverhandlungen angeht verstehe ich nicht, dass man eine Einstiegsforderung deutlich unter aktuellem und kurz- bis mittelfristigem Inflationsniveau veranschlagt (im Wissen, dass das iun Verhandlungen noch weiter reduziert wird).
Zudem, und das ist was strukturelles, sollte Spät-, Nacht und Wochenendarbeit (also alles was unter Dienste läuft) höher bezahlt sein als "reguläre" Arbeit, was dann auch die Belastungen widerspiegeln würde. Aktuell ist es umgekehrt. Und von wegen Bereitschaft ... in der Pflege kommt auch keiner auf die Idee, den Nachtdienst nur mit bspw. 50% Arbeitszeit zu veranschlagen ... und die Pflege ist dennoch nur für ihre Station, und nicht für 100 oder 200 Betten verantwortlich.
Geändert von SineNomine (11.02.2022 um 15:53 Uhr)
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Bei aller Zustimmung zu der Meinung, dass Nachtarbeit in der Klinik (übrigens auch bei der Pflege) bei weitem zu schlecht bezahlt wird, aber was soll denn dieser krumme Vergleich?
Pflege hat keinen Bereitschaftsdienst, sondern Schichtdienst, was ich übrigens viel belastender finde als Bereitschaftsdienst, selbst wenn man im Bereitschaftsdienst nur mal ne Stunde oder zwei ins Bett kommt. Abgesehen davon ist der ärztliche Bereitschaftsdienst quasi nirgends mit 50% der Arbeitszeit bewertet. Höchstens in irgendwelchen Schlankmach-Kliniken o.ä., in denen man normalerweie die ganze Nacht durchschläft. Im TVÄ/VKA ist die niedrigste Bereitschaftsdienst-Bewertung 60% plus die 15% Zuschlag, also 75%, wenn eine Arbeitsbelastung im Dienst von maximal 25% besteht. Persönlich habe ich noch nirgends gearbeitet, wo der Bereitschaftsdienst nicht mit der höchsten Stufe bewertet war. Dass die Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst oft nicht tatsächlich kleiner als 50% der Zeit ist, ist durchaus ein Thema, aber 100% vom Geld gibts inzwischen dafür. Im TVÄ/VKA gibts für die höchste Bereitschaftsdienst-Stufe zur Zeit 115% (100+15) zuzüglich 15% Nachtzuschlag zwischen 21 und 6 Uhr. Das Stundenentgelt im Bereitschaftsdienst der höchsten Stufe ist inzwischen selbst ohne Nachtzuschlag ähnlich hoch wie bzw. höher als der Stundenlohn in der Regelarbeitszeit bei gleicher Erfahrungsstufe.
In der Pflege und anderen Berufen sind die Möglichkeiten, der dauerhaften Nachtarbeit zu entgehen, in meinen Augen übrigens deutlich geringer als für Ärzte, für die meistens echter Schichtdienst spätestens nach der Facharzt-Prüfung kein Thema mehr ist, höchstens noch Bereitschaft. Fachärzte im Dreischicht-System gibts höchstens in der Notaufnahme und ganz eventuell auf einer sehr großen Intensiv.
Der Nachtzuschlag und Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag sind ein Problem. Die sind in meinen Augen tatsächlich komplett lächerlich, sowohl für Ärzte als auch für alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Lebensmittel-Industrie und in den weiteren Bereichen der Versorgung. Angestellte der Metall-Industrie lachen sich kringelig, wenn sie was von 15% oder 25% Nachtzuschlag hören, und damit haben sie auch recht.
Ist aber auch ein gesellschaftliches Problem, dass Nachtarbeit insgesamt viel zu wenig geschätzt (und entlohnt) wird. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die meisten Leute damit nichts zu tun haben. Und irgendwie findet man auch so offensichtlich immer genug Leute. Auf Medizin-Studienplätze gibts ja auch immer noch 10 Bewerber, die sich nach dem Studium unbedingt die Nächte um die Ohren schlagen wollen.
Geändert von Pflaume (11.02.2022 um 22:24 Uhr)