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Umfrageergebnis anzeigen: Für VKA-Ärzte und Ärztinnen

Teilnehmer
95. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ich arbeite Vollzeit in einem VKA -Haus

    60 63,16%
  • Ich arbeite Teilzeit >=80% (VKA)

    8 8,42%
  • Ich arbeite Teilzeit >=50-<80% (VKA)

    5 5,26%
  • Ich arbeite Teilzeit <50% (VKA)

    3 3,16%
  • Ich bin in Weiterbildung.

    43 45,26%
  • Ich bin Facharzt/Fachärztin.

    13 13,68%
  • Ich bin Oberärztin/Oberarzt.

    10 10,53%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Ergebnis 1.211 bis 1.215 von 1271
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1211
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,ich wollte mich erkundigen,ob mit dem neuen Tarifvertrag auch die Entgelte für Bereitschaftsdienste steigen und falls ja,um wie viel?



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  2. #1212
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ja, um 4,8 % wie das Grundgehalt. Zahlen findet man bei Marburger Bund



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  3. #1213
    Registrierter Benutzer
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    07.07.2018
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    67
    Laut Tarifvertrag soll (muss?) das Gehalt am vorletzten Werktag auf dem Konto sein. Nach meiner Rechnung wäre das gestern gewesen. Weiß jemand wie das genau definiert ist? Muss es am 30.10. ab 00.01 Uhr für mich verfügbar sein oder reicht es, wenn der AG gestern überwiesen hat und die Banklaufzeit ist mein Problem?
    Bisher konnte ich und auch zahlreiche Kollegen bis heute keinen Lohneingang verbuchen...



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  4. #1214
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Banane123 Beitrag anzeigen
    Laut Tarifvertrag soll (muss?) das Gehalt am vorletzten Werktag auf dem Konto sein. Nach meiner Rechnung wäre das gestern gewesen. Weiß jemand wie das genau definiert ist? Muss es am 30.10. ab 00.01 Uhr für mich verfügbar sein oder reicht es, wenn der AG gestern überwiesen hat und die Banklaufzeit ist mein Problem?
    Bisher konnte ich und auch zahlreiche Kollegen bis heute keinen Lohneingang verbuchen...
    Kommt auf die genaue Formulierung des Tarifvertrages an. Beim VKA-Tarifvertrag ist ein Zahltag beschrieben, an dem die Zahlung erfolgt. Bei Asklepios ist es abweichend so, dass der Lohn am letzten Tag des Monats zur Verfügung stehen muss. Mithin reicht es beim VKA-Tarifvertrag, wenn die Zahlung am letzten Tag des Monats (nicht: Letzten Bankarbeitstag des Monats) ausgelöst wird. Geldschulden sind aber Schickschulden, mithin hat die Arbeitgeberin mit dem Auslösen der Überweisung das ihrerseits Notwendige getan, um die Schuld zu erfüllen. In der Formulierung des Asklepios-TVs muss das Geld so rechtzeitig überwiesen sein, dass es Dir zur Verfügung steht, also muss die Arbeitgeberin die üblichen Banklaufzeiten berücksichtigen. Bei so einer Formulierung wäre der Gehaltseingang zu spät, im VKA-Tarifvertrag wäre das in Ordnung (unterstellt, dass das Geld bereits überwiesen wurde).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  5. #1215
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Um die Tarifverhandlungen für einen neuen Tarifvertrag im Sommer wieder aufnehmen zu können, muss zunächst der geltende - in den Teilen, die neu verhandelt werden sollen- gekündigt werden. Der MB will zuvor im Rahmen einer Umfrage ein breiteres Meinungsbild einholen. Da sind Fragen zum Geld und zu Bedingungen. Mich selbst betrifft Bereitschaftsdienst-und Schichtdienst nicht. Finde aber eine Verbesserung der Bedingungen für die Betroffenen wichtig. Was ist euch am Wichtigsten? Gehalt? Bedingungen?
    Geändert von Anne1970 (11.02.2024 um 03:45 Uhr)
    Wissen macht nichts.



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