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  1. #6
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    Auch für BD gilt die Höchstarbeitszeit von 12h. Aber gut, wems gefällt



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  2. #7
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    Höchstarbeitszeit sind 10h,
    Davon kann abgewichen werden (ArbZG):
    § 7 Abweichende Regelungen
    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
    1. abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,



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  3. #8
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    Tarif sagt 12h.



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  4. #9
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    Wär halt sinnnvoll den Tarifvertrag zu nennen, es gibt da ja diverse Mögichkeiten.
    Im VKA sind 12h im Schichtdienst möglich. Eine Aussage zur Arbeitszeit außerhalb des Schichtdienstes finde ich nicht, dann würde das Arbeitszeitgesetz greifen. Arbeitszeit kann, wenn BD enthalten ist, im VKA auf 24h ausgedehnt werden.



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  5. #10
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    10 Stunden ist Höchstarbeitszeit von Gesetz aus. Darf überschritten werden in einzelnen Ausnahmen wo es so im Tarif festgelegt ist. Das ist bei TdL und TVÄ VKA so geregelt. BD 24h darf auch nur max. 12h effektive Arbeitszeit enthalten. Steht genau so im Tarif. Ich kenne nicht jeden einzelnen Tarif der privaten Konzerne, würde mich aber wundern wenn es dort anders wäre.

    Quintessenz: egal ob 12h effektive Arbeitszeit im Schichtdienst, Regeldienst... formell musst du dann den Löffel fallen lassen.



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