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Gewisse Werkzeuge hat man theoretisch schon. Bei Bereitschaftsdiensten kann man eine Belastungsanalyse durchführen und je nach Ergebnis dann über ein alternatives Dienstmodell diskutieren. Falls der Arbeitgeber von sich aus nicht darauf eingeht wären die nächsten Instanzen natürlich der Betriebsrat (der muss glaube ich sogar für die Belastungsanalyse schon involviert werden) und die Gewerbeaufsicht/Regierungspräsidium.
Wie immer ist man aber als Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Die Belastungsanalysen sind aufwändig, oft langwierig und es müssen alle Beschäftigten an einem Strang ziehen. Erfahrungsgemäß scheitert es meistens an letzterem. Leider wird vieles schon auf Ebene der Personaloberärzte blockiert, bevor überhaupt Verwaltung involviert ist.