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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr Lieben,

    mein Studium ist inzwischen nun Beendet und bald soll es hoffentlich in die Jobwelt gehen.

    Als Studentin hatte ich eine Studenten-Mitgliedschaft im Marburgerbund, welche ich mit Ende des Studiums nun gerne ebenfalls beenden / kündigen würde. Zumindest wäre das in meinem Verständnis so, das ohne Studium keine Grundlage für eine Studenten-Mitgliedschaft mehr gegeben ist.
    Nun hatte ich eben ein extrem unfreundliches und fast schon pampiges Telefonat mit dem MB, in dem ich fast schon ausgelacht wurde für diese Idee... natürlich müsse ich nun für das ganze Jahr 2022 zahlen und könne erst zum 01.01.23 aus dem Verein raus.

    Wie habt ihr das gemacht? gibt es irgendeine Chance deren Klauen zu entkommen?
    Würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen.



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  2. #2
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    Äh? So, wie man absolut alles andere im Leben kündigen kann?!
    Man wirft einen Blick in die entsprechende Satzung des Landes- bzw. des Bundesverbands und wird da eine Kündigungsfrist finden. Meines Wissens nach kann man immer zum Quartalsende kündigen beim MB. Dann einen Brief/Fax oder gegebenenfalls eine Mail schreiben (Cave: je nach Kündigung reicht eine Mail nicht), in der man die Kündigung mitteilt. That's it.

    MB ist aber deutlich harmloser als der Hartmannbund, da kann man nur zum Jahresende kündigen mit mind. 6 Monaten Vorlauf. Aber da der MB im ersten Jahr ohnehin deutlich vergünstigt ist, kein Problem...



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  3. #3
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    Ich habe die Satzung aus NRW doppelt und dreifach gelesen, sowohl ich als auch mein Mann können hier kein Wort zu dem Thema Kündigung/Kündigungsfrist führen. Auch der Herr am Telefon meinte "Auf der Hompage sind keine Informationen dazu zu finden, diese haben sie bei Eintritt in Papierform erhalten"... nun gut das dies schon Jahre und ein Umzug her ist.

    Auch beim MB kann man wohl laut diesem Telefonat nur zum Jahresende hin kündigen. Von Vergünstigen ist auf der Hompage auch nichts zu finden. Hier finden sich lediglich Beiträge aus dem Jahr 2020, also vermutlich eher semi-aktuell.



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Also in der Satzung des MB, die Google ausspuckt, steht, man könne vierteljährlich kündigen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
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    Sonst setz einfach ein Schreiben auf, dass Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst und um eine Bestätigung dieser Kündigung mit Datum ihrer Wirksamkeit bittest.

    Bei ähnlich gelagerten Fällen, z.B. Zeitungsabos, die sich nach einem kostenlosen Jahr automatisch verlängern, habe ich mir übrigens angewöhnt, direkt nach Beginn zu kündigen. "Hiermit kündige ich bereits jetzt mein Abo zum 30.12.xx". Ich wünsche keine automatische Verlängerung über das Jahr hinaus" Oder sowas in der Art.

    Wichtig: Kündigungen immer per Einschreiben mit Rückschein oder aber um schriftliche Bestätigung bitten.



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