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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Da der Marburger Bund ein eingetragener Verein ist, kann Dich niemand zur Mitgliedschaft verpflichten respektive Beiträge zu zahlen. Schriftlich kündigen und nicht weiter zahlen ggf. Lastschriftverfahren schriftlich widerrufen und es wird nichts passieren, weil der Marburger Bund den Mitgliedsbeitrag nicht einklagen kann. So einfach ist das Vereinsrecht. Deshalb können die erst einmal sehr viel an Kündigungsfristen festlegen und fordern, aber zahlen musst du es genau genommen rechtlich nicht...
    Geändert von Reflex (02.02.2022 um 13:58 Uhr)



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  2. #7
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    Gilt das auch für den Hartmannbund?



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  3. #8
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    Da der Hartmannbund auch ein e.V. Ist, wird das vermutlich auch so sein. Guckt halt in das Kleingedruckte eurer Mitgliedschaften. Wenn ihr Mitglied eines eingetragenen Vereins geworden seid, gilt das Vereinsrecht. Manche größeren e.V. Wie z.B. der ADAC versuchen mit verschiedenen Mitteln zu umgehen…



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Also in der Satzung des MB, die Google ausspuckt, steht, man könne vierteljährlich kündigen.
    Hättest du hierzu auch eine ordentliche Quellenangabe?
    Bzw für welche Landesverband gilt dies? In der Satzung des Landesverbandes NRW steht leider kein einziges Wort zu dem Thema.
    Ich versuche mich gerade in das Thema Vereinsrecht einzulesen und bin daher eh schon irritiert, da überall steht, in der Satzung müssten sowas geregelt sein bzw drin stehen...



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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