Hallo liebes Forum,

ich spiele mit dem Gedanken privatärztliche Leistungen für Behörden auszuführen ( BE, Hafttauglichkeit etc. ) und frage mich ob Ihr Tipps und Tricks für mich habt, oder vielleicht Literatur empfehlen könnt, dass ich nicht ganz unbeleckt in diese Thematik stolpere.

1) Gilt die Kleinunternehmerregelung für jegliche ärztliche Tätigkeit oder sind Honorardienste von privatärztlichen Tätigkeiten steuerlich abzugrenzen?
2) Gibt es Programme die einem die Abrechnung leichter machen ohne gleich ein volles Praxissystem zu sein und ordentlich Geld zu kosten?
3) Wie handhabt ihr das mit der Buchführung? Bis wann Einnahme/Überschuss, ab wann doppelte Buchführung?
4) Gesammelte Rechnungen bei Behördenkunden oder für jeden einzelnen Fall eine eigene Rechnung?

Wäre toll wenn ihr mir helfen könntet ....

lg MissG