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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    139
    Hallo

    Bald komme ich ins PJ und ich habe eine Frage zur Krankenversicherung (die alten Themen habe ich schon durchgelesen, meistens ging es aber um anderes)

    Ich bin zurzeit privat versichert, möchte aber gerne nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, am liebsten so früh wie möglich.

    Kann man für das PJ von der privaten in die gesetzliche wechseln? Man verdient ja unter der Beitragsgrenze, allerdings zählt das PJ noch zum Studium Bin da jetzt etwas verwirrt und habe nichts gefunden was meine Frage beantwortet


    liebe grüße



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    1.493
    Das PJ ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, man kriegt ja im engeren Sinne auch keinen Lohn, sondern nur Aufwandsentschädigung, "Gewährung von Geld- und Sachleistungen". Ich habe auch keine Steuern gezahlt und auch bezüglich Rentenversicherung ist es irrelevant.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    139
    Alles klar, danke!



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