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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Jul4ik
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    es wird ja nach "medizinischer Bedeutung" gefragt... deshalb denke ich auch, dass C hier richtig ist.



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Allerdings ist an sich das verhindern von Schäden das höchste Gebot und wie bereits erwähnt ist CO flüchtig, also kann man durchaus einen negativen CO Nachweis in der Luft haben, der beispielsweise durch eine Schadhafte Heizung die nicht permanent läuft entstanden ist. Hier könnte man durch den Nachweis schaden abwenden.



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Kann man auch anders sehen...

    Die Gasheizung gibts ja noch. Wenn jetzt die Kinder dort einziehen sollten usw. sollte man wissen, dass die nicht mehr richtig funktioniert.

    Was ist der wichtigste Grund den Nachweis zu erbringen?
    Da ist die Vermeidung weiterer Todesopfer erstmal wichtiger, als dass es letztlich im Bericht steht.

    Ok man hätte damit die Todesursache bzw. in dem Fall gehts ja um die nicht natürliche Todesart.

    Dennoch ist der wichtigste Grund gefragt.

    Im Prinzip ist es sicherlich auch versicherungsrechtlich relevant und in irgendeiner Statistik zu alten Gasheizungen wird's auch auftauchen.

    Was ich sagen will: IMPP hat mal wieder scheiße formuliert!



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  4. #9
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    ist halt die frage was man als relevanter erachtet. steht so bei amboss: "Bei Verdacht auf eine CO-Intoxikation ist der Eigenschutz der Retter bzw. Auffindenden sehr streng zu beachten – tote Retter sind nutzlos!" in dem sinne könnte man auch annehmen: personenschutz > klärung der todesursache



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  5. #10
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    ist halt die frage was man als relevanter erachtet. steht so bei amboss: "Bei Verdacht auf eine CO-Intoxikation ist der Eigenschutz der Retter bzw. Auffindenden sehr streng zu beachten – tote Retter sind nutzlos!" in dem sinne könnte man auch annehmen: personenschutz > klärung der todesursache
    Das macht man aber nicht über die Obduktion oder die Totenflecken. Weiß jetzt nicht, für welche Antwort du argumentierst, aber so, wie es in dem Fall (und Antwort B) steht, macht man es genauso wie du es beschreibst, dass man erst die Todesursache klärt und dann erst an den Eigenschutz denkt.

    Ich sage nicht, dass CO keine Gefährdung für ist und das die Dame nicht daran gestorben ist - aber ich brauche keine Obduktion, um andere zu warnen.



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