- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
ist halt die frage was man als relevanter erachtet. steht so bei amboss: "Bei Verdacht auf eine CO-Intoxikation ist der Eigenschutz der Retter bzw. Auffindenden sehr streng zu beachten – tote Retter sind nutzlos!" in dem sinne könnte man auch annehmen: personenschutz > klärung der todesursache
Das macht man aber nicht über die Obduktion oder die Totenflecken. Weiß jetzt nicht, für welche Antwort du argumentierst, aber so, wie es in dem Fall (und Antwort B) steht, macht man es genauso wie du es beschreibst, dass man erst die Todesursache klärt und dann erst an den Eigenschutz denkt.
Ich sage nicht, dass CO keine Gefährdung für ist und das die Dame nicht daran gestorben ist - aber ich brauche keine Obduktion, um andere zu warnen.