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  1. #1
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    Das Tragen von Ringen Schmuckstücken etc. ist sowieso schon verboten, was sollte also das selbe Verbot an der Lage verbessern? Meiner Meinung nach logisch unsinnige Antwort



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  2. #2
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    Ich weiss fast jeder hat das Trageverbot angekreuzt, aber ganz objektiv betrachtet erhöht ein Verbot wirklich die Compliance der Mitarbeiter? Nicht viel eher die DesiSpender im Eingangsbereich. Die Frage lautete nämlich was würde die Compliance der Mitarbeiter fördern. ( mal ganz unabhängig davon dass das Trageverbot von Schmuck in der TRBA 250 bereits allgemein geregelt ist und eine einzelne Klinik da kein extra Verbot aussprechen muss)
    Ich finde das lässt nur Antwort B (Desispender im Eingangsbereich) als richtig übrig



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  3. #3
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    Naja die genaue Fragestellung hieß ja
    "Welche der folgenden Maßnahmen ist geeignet, die Händehygiene der Mitarbeitenden zu verbessern?"
    Da würde ja A wirklich die Händehygiene der Mitarbeitenden verbessern, wenn das noch nicht verboten wäre. Desinfektionsspender im Eingangsbereich sind ja auch eher für Besucher, wie oft geht man denn als Mitarbeitender durch den Eingangsbereich des Krankenhauses?



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  4. #4
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    Zitat Zitat von MaximilianFaass Beitrag anzeigen
    Ich weiss fast jeder hat das Trageverbot angekreuzt, aber ganz objektiv betrachtet erhöht ein Verbot wirklich die Compliance der Mitarbeiter? Nicht viel eher die DesiSpender im Eingangsbereich. Die Frage lautete nämlich was würde die Compliance der Mitarbeiter fördern. ( mal ganz unabhängig davon dass das Trageverbot von Schmuck in der TRBA 250 bereits allgemein geregelt ist und eine einzelne Klinik da kein extra Verbot aussprechen muss)
    Ich finde das lässt nur Antwort B (Desispender im Eingangsbereich) als richtig übrig
    Nein, es geht nicht um Compliance. Gemeiner Weise steht im Falltext was über Mitarbeiter Compliance, aber in der eigentlichen Frage steht ganz klar nur „Verbesserung der Händehygiene“. Dazu kommt was @AnyaL sagt…



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  5. #5
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    Zitat Zitat von AnyaL Beitrag anzeigen
    Naja die genaue Fragestellung hieß ja
    "Welche der folgenden Maßnahmen ist geeignet, die Händehygiene der Mitarbeitenden zu verbessern?"
    Da würde ja A wirklich die Händehygiene der Mitarbeitenden verbessern, wenn das noch nicht verboten wäre. Desinfektionsspender im Eingangsbereich sind ja auch eher für Besucher, wie oft geht man denn als Mitarbeitender durch den Eingangsbereich des Krankenhauses?
    Selbst dann greift ja noch ersteres das es nach TRBA 250 bereits verboten ist und die Antwort damit formal unsinnig wird. Falls tatsächlich das die erwartete Lösung sein sollte ist das begründet anfechtbar



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