Das RKI empfiehlt in seinem handlichem Ratgeber zur Pest leider deutlich eine Isolierung während der Inkubationszeit bei V.a. Lungenpest:
"Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen [...]
2. Maßnahmen bei Einzelerkrankungen
Die
Lungenpest erfordert eine
strikte Isolierung der Erkrankten, die möglichst in spezialisierten Behandlungszentren mit einem hohen hygienischen Sicherheitsstandard erfolgt.
Bereits bei Verdacht auf Pest, der sich aus Symptomatik und Expositions*risiko
während der Inkubationszeit ergibt, müssen konsequent Schutzmaß*nahmen angewendet werden: Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz mittels FFP3-Maske und Fußschutz. Die genaue Zusammensetzung der Schutzkleidung kann dem ABAS-Beschluss 610 entnommen werden. Aufgrund der hohen Letalität und Kontagiosität der Erkrankung wird empfohlen,
bereits den begründeten Verdachtsfall auf Lungenpest in eine Sonderisolierstation zu verlegen."
Aussage ist hier allerdings "empfohlen" und nicht "müssen". Dennoch ist diese Antwort "am ehesten richtig".
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...eber_Pest.html