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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Wenn man ins Urlaubssemester geht wird man nicht von amtswegen geladen. Nur so als Hinweis für alle, die nicht gleich in den 2. Versuch starten wollen. Allerdings ist dann ggf. auch Bafög erst einmal weg, falls man welches bekommt.
    Aber immerhin eine gute Möglichkeit nicht in so eine Prüfungsschleife zu geraten. Allerdings kann ich nur empfehlen: wenn man den 1. Versuch nicht gleich bestanden hat, dann einfach weiter lernen und den Lernplan von neuem anfangen. Jemand hatte als Tipp z.B. gegeben mit Pharma anzufangen. Finde ich vor Innere eine gute Idee die Grundlagen zu festigen.
    Viel Erfolg beim nächsten Versuch dem Threadersteller und allen anderen!



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  2. #22
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    Habt ihr schon alle euren Bescheid? Bei mir kam noch nichts..



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  3. #23
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    @cbknochen bist du dir da wirklich sicher? Mir wurde damals im Physikum gesagt, dass ich doch ein Urlaubsemester nehmen soll, weil ich das Physikum unabhängig davon trotzdem schreiben kann. Ist eine staatliche und keine Universitäre Prüfung. (Hab es nicht gemacht wg Bafög.) Und diesen Tipp hab ich auch noch nirgendwo anders gelesen...

    @Nudelsalat20 Die Bescheide per Post kamen im Herbst erst eine Woche vor PJ Start. Das wird noch dauern. Je nach Uni und LPA gibt es zum Teil schon eine Info vorab ob man durchgefallen ist, aber das kommt eben auf die Uni an.
    Die Lösungen sind durchs impp online veröffentlicht worden, dadurch kann man ja zu 100% sagen, ob man bestanden hat. Entweder durch die Eingabe bei Medi Learn oder klassisch selber zählen.



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  4. #24
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    Wollte nur kurz eine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis wiedergeben:

    I.d.R. gehst du mit dem Attest vom Haus- oder Facharzt am Tag der Prüfung zum Amtsarzt und der sendet sein Attest direkt an das Prüfungsamt bzw. LPA. Der Ablauf kann aber je nach Gesundheitsamt und Bundesland variieren. Allgemein kann der Amtsarzt das einfach nur absegnen, aber auch dem Attest deines Arztes widersprechen, dann kann aus Brechdurchfall auch mal Prüfungsangst werden. Und gerade wie in deinem Fall ist es anscheinend leider so, dass auch schon Gerichte entschieden haben, (psychische) Dauerleiden wie Depressionen oder Prüfungsangst, aber auch LWS-Beschwerden NICHT als Prüfungsunfähigkeit anzuerkennen.

    Falls du nicht antreten kannst, würde ich mich an deiner Stelle anwaltlich beraten lassen. Es gibt darauf spezialisierte Kanzleien und mit dem Beratungsschein vom Gericht ist das auch kostenlos. Es wäre nicht unüblich, dass sich das LPA/Amtsarzt quer stellt und das weißt du dann erst an dem Tag der Prüfung.

    Viel Glück und gute Besserung.



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