wieviele patienten können den namen ihres stationsarztes nennen?? aber die fragestellung finde ich auch nicht ok.
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Finde doch mal raus, ob das mitbestimmt wurde.
Da explizit Namen benannt werden sollen ist das ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2007 - PL 15 S 5/06). Es gilt nämlich:Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass eine fehlende Anonymisierung in einer Mitarbeiterbefragung die Mitbestimmung auslöst, wenn die Fragen geeignet sind individuell-einschätzende Angaben über einen identifizierbaren Mitarbeiter zu erhalten (in der Sache wurde der Antrag zurückgewiesen, weil das Computersystem mitbestimmt eingeführt worden war).Zitat von VGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rn 43Kurzum: Das hat ordentlich Potential um der Geschäftsführung einen vor die Hörner zu geben.Zitat von BAG, 1 ABR 13/17 Rn 28
Zitat von Evil
wieviele patienten können den namen ihres stationsarztes nennen?? aber die fragestellung finde ich auch nicht ok.
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Solche Umfragen können erstellt werden, wenn sie vorher durch den Betriebsrat/MAV abgesegnet wurden.
Wenn das nicht passiert ist, hat das QM ein Problem, ansonsten gibt es nichts zu beanstanden.
Dieser Umfragezettel kann ja auch beinhalten, dass nur abgefragt werden soll, ob sich der Patient überhaupt an einen Arztnamen erinnert, ohne dass Info 1 (wer war ihr Arzt?) mit Info 2 (wie war ihre Behandlung?) verknüpft werden darf oder wird.
Eine Anfrage beim Betriebsrat/MAV bewirkt meist Wunder. Entweder findet man raus, was das Ziel einer solchen Umfrage genau ist, oder man bringt die Arbeitnehmervertretung auf die Barrikaden, weil etwas ohne deren Wissen passiert ist, was nicht passieren darf.
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