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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Rein zum Tarifvertrag kann man sagen:
    Im Tarifvertrag steht genau drin, wo man als Facharzt ohne sozialmedizinische Erfahrung (aka Zusatzbezeichnung) eingruppiert wird.
    „Vergütungsgruppe 12Beschäftigte mit Tätigkeiten, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgaben- gebietes aus der Vergütungsgruppe 11 herausheben
    z.B. 1. 2. 3.
    Arzt/Ärztin
    Zahnarzt/Zahnärztin
    Facharzt/Fachärztin ohne sozialmedizinische Berufserfahrung“.
    Das ist (leider) komplett unabhängig davon, ob man in seinem Fach als Facharzt Berufserfahrung hat oder nicht. Es zählt die Sozialmedizin.
    Ein Facharzt ohne ZB Sozialmedizin landet also normalerweise in Gruppe 12, Einstiegsstufe.
    Aufstieg in die 13 mit sozialmedizinischer Erfahrung oder mit ZB. Diese ZB wird vom MD bezahlt und man wird für die Zeit der Kurse freigestellt. Weiterbildungsermächtigungen für die ZB sind in den MDen vorhanden (meist mindestens die leitenden Ärzte).

    Klar kann man in den Verhandlungen auch anbringen, dass man gerne direkt in Gruppe 13 oder zumindest Gruppe 12, E1 gruppiert werden möchte. Je nach Bedarf an deiner fachärztlichen Expertise kann das klappen. Es gibt ja immer Fachrichtungen, die in den MDen rar sind und daher besonders gesucht werden.

    Tarifgruppe 14 und 15 sind Ärzte mit Leitungsaufgaben (Teamleitung und höher). Ganz oben sitzen die leitenden Ärzte.

    Innerhalb der Stufen steigt man nach definierten Zugehörigkeitszeiten auf (siehe Tabelle im Tarifvertrag).

    13. Monatsgehalt steht auch im Tarifvertrag: „Die Beschäftigten erhalten für jedes Kalenderjahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100 v.H. der im Auszahlungsmonat maßgeblichen Vergütung (§ 17) einschließlich der persönlichen Zulagen nach § 16. Besteht für den Auszahlungsmonat kein Anspruch auf Vergütung, gilt als Bemessungsgrundlage die Vergütung des letzten vollen Kalendermonats der Beschäftigung.“
    (Quelle: https://www.marburger-bund.de/sites/...TV_05-2018.pdf. Ich war zu faul, den aktuellen zu suchen, aber in der Sache hat sich da außer der Höhe der konkreten Vergütung nichts geändert).

    Ich gebe aber zu bedenken, dass man über das Gehalt hinausdenken sollte (keine Dienste, freie Wochenenden, elektronische Zeiterfassung, flexible Arbeitszeiten, bezahlte Fortbildungen etc.).
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
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    Das hier wäre die aktuelle Entgelttabelle.

    Hier mal zum Vergleich dann Uni.

    Finde ich von den Zahlen her durchaus annehmbar, speziell bei 38,5h vs 42h, und eben kein WE, keine Dienste (natürlich kein Dienstaufschlag), und noch Weihnachtsgeld (und kaum nennenswert, aber vorhanden, VWL?).
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ja, auch VWL.
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  4. #9
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich gebe aber zu bedenken, dass man über das Gehalt hinausdenken sollte (keine Dienste, freie Wochenenden, elektronische Zeiterfassung, flexible Arbeitszeiten, bezahlte Fortbildungen etc.).[/COLOR]
    Und auch ggfs. Homeoffice sowie auch Vorteile für ortsgebundene Personen (je nachdem).
    Danke für die Info.



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ganz genau. Gerade bei Wunsch nach familienfreundlichen Arbeitszeiten gibt es viele Vorteile!
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