Je nach Ethikkommission und Regelung im Bundesland ist das nicht erforderlich für retrospektive Auswertungen von abteilungsinternen Daten aus der Routinepatientenbehandlung, wenn personenbezogene Daten nicht das KIS verlassen. Die Datennutzung ist von Gesetzes wegen legitimiert und einer Patientenzustimmung bedarf es für Forschungsvorhaben, je nach Bundesland, auch nicht, weil das Gesetz die Zustimmung ersetzt.