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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Pralinchen Beitrag anzeigen
    Zu Arbeitsbeginn musste ich einen Vertrag zwischen KV und mir unterschreiben: der Abschnitt besagt:

    „ der Arzt in Weiterbildung verpflichtet sich,den vorgenannten Weiterbildungsabschnitt als Teil seiner Weiterbildung in der geförderten Fachgruppe zu nutzen und die Weiterbildung im Fachgebiet abzuschließen sowie eine vertragsärztliche Tätigkeit im Bundesland anzustreben. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme des Zuschusses kann die KV den Zuschuss von dem Arzt in Weiterbildung zurückfordern“

    …kann….

    Ich frage mich halt ob das durchgesetzt wird.
    Das "kann" ist glaube ich nicht optional zu verstehen.

    Niemand hat Geld zu verschenken...

    Edit:

    Auf der Seite der KV Nordrhein steht allerdings auch:

    Zusätzlich konnten aufgrund der Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO) weitere Fachgebiete in die Förderung mitaufgenommen werden. Diese haben wir Ihnen unten fett hervorgehoben.
    Bundesweit stehen für die Förderung der Weiterbildung von Fachgruppen der fachärztlichen Grundversorgung nach dem Gesetz 2.000 Stellen zur Verfügung. Hierbei erfolgt die Verteilung der aufgrund des Bevölkerungsanteils für Nordrhein für ein gesamtes Jahr zur Verfügung stehenden 232,93 Förderstellen auf folgende Facharztgruppen:
    (...)
    Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
    (...)

    Die Förderung der Weiterbildung für die grundversorgenden Fachärzte wird für alle Fachgruppen einheitlich auf 24 Monate begrenzt.
    Möglicherweise ist das ein Ausweg für dich, sodass Du nichts zurückzahlen musst. Vielleicht kannst Du das Weiterbildungsziel einfach auf einen anderen förderungsfähigen Facharzt ändern....

    Sicher ist das aber nicht, da soviel Zeit in der Allgemeinmedizin für Derma ja gar nicht erforderlich ist. Auf jeden Fall dürfte es einen Antrag benötigen.

    Also musst Du so oder so bei der KV nachfragen...

    Darauf verlassen, dass die nichts merken würde ich micht nicht. Immerhin ist der Weiterbilder verpflichtet sich zu melden.
    Geändert von Nefazodon (10.06.2022 um 13:22 Uhr)



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Aber der Weiterbilder muss nur das Ende der Weiterbildung der KV anzeigen. Es gibt ja in der Niederlassung nur begrenzte Weiterbildungsermächtigungen. Das heißt ja für die KV noch lange nicht, dass der Weiterzubildende die Weiterbildung z.B. in einer Klinik fortsetzt. Der Weiterzubildende muss erst einmal keine Erklärung zum Ende der Weiterbildung abgeben.

    Das ist ja bewusst sehr schwammig formuliert und lässt viel Spielraum für Interpretation.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Aber der Weiterbilder muss nur das Ende der Weiterbildung der KV anzeigen. Es gibt ja in der Niederlassung nur begrenzte Weiterbildungsermächtigungen. Das heißt ja für die KV noch lange nicht, dass der Weiterzubildende die Weiterbildung z.B. in einer Klinik fortsetzt. Der Weiterzubildende muss erst einmal keine Erklärung zum Ende der Weiterbildung abgeben.

    Das ist ja bewusst sehr schwammig formuliert und lässt viel Spielraum für Interpretation.
    Zumindest in den Dokumenten der KV Nordrhein steht das explizit anders. Die Förderung muss für jedes Weiterbildungsverhältnis einzeln beantragt werden und kann auch nicht auf andere Assistenten übertragen werden.

    Das heißt aber, die KV kriegt auf jedenfall mit, wenn dieses Weiterbildungsverhältnis endet und wird dann wohl beim Weiterbildungassistenten nachfragen.

    Sie wären dumm, das nicht zu tun. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Niemand hat 5000 Euro monatlich zu verschenken.



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  4. #14
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    @Pralinchen: Bist Du im MB? Oder hast Du eine private Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht einschliesst?

    An deiner Stelle würde ich mir auf jeden Fall Rechtsberatung bei einem spezialisierten Fachanwalt suchen.
    Selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, solltest Du das tun. Eine anwaltliche Erstberatung kostet maximal 200 Euro. Gemessen an dem Betrag, den Du eventuell zurückzahlen müsstest, sind das Peanuts.

    Meine Empfehlung wäre (ohne Gewähr): Erster Schritt: Rechtsberatung, zweiter Schritt: aktiv bei der KV melden und nachfragen.



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  5. #15
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    Danke für eure Antworten. Ja, ich wende mich mal an den Marburger Bund und frage dort nach Erfahrungen.



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