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Zitat von
Pralinchen
Zu Arbeitsbeginn musste ich einen Vertrag zwischen KV und mir unterschreiben: der Abschnitt besagt:
„ der Arzt in Weiterbildung verpflichtet sich,den vorgenannten Weiterbildungsabschnitt als Teil seiner Weiterbildung in der geförderten Fachgruppe zu nutzen und die Weiterbildung im Fachgebiet abzuschließen sowie eine vertragsärztliche Tätigkeit im Bundesland anzustreben. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme des Zuschusses kann die KV den Zuschuss von dem Arzt in Weiterbildung zurückfordern“
…kann….
Ich frage mich halt ob das durchgesetzt wird.
Das "kann" ist glaube ich nicht optional zu verstehen.
Niemand hat Geld zu verschenken...
Edit:
Auf der Seite der KV Nordrhein steht allerdings auch:
Zusätzlich konnten aufgrund der Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO) weitere Fachgebiete in die Förderung mitaufgenommen werden. Diese haben wir Ihnen unten fett hervorgehoben.
Bundesweit stehen für die Förderung der Weiterbildung von Fachgruppen der fachärztlichen Grundversorgung nach dem Gesetz 2.000 Stellen zur Verfügung. Hierbei erfolgt die Verteilung der aufgrund des Bevölkerungsanteils für Nordrhein für ein gesamtes Jahr zur Verfügung stehenden 232,93 Förderstellen auf folgende Facharztgruppen:
(...)
Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
(...)
Die Förderung der Weiterbildung für die grundversorgenden Fachärzte wird für alle Fachgruppen einheitlich auf 24 Monate begrenzt.
Möglicherweise ist das ein Ausweg für dich, sodass Du nichts zurückzahlen musst. Vielleicht kannst Du das Weiterbildungsziel einfach auf einen anderen förderungsfähigen Facharzt ändern....
Sicher ist das aber nicht, da soviel Zeit in der Allgemeinmedizin für Derma ja gar nicht erforderlich ist. Auf jeden Fall dürfte es einen Antrag benötigen.
Also musst Du so oder so bei der KV nachfragen...
Darauf verlassen, dass die nichts merken würde ich micht nicht. Immerhin ist der Weiterbilder verpflichtet sich zu melden.