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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von petchakikin Beitrag anzeigen
    Wieviel Stunden arbeitet man eigentlich im Durchschnitt als Assistenzarzt (Fächer mit Patientenkontakt) pro Woche inkl. Dienste etc.? Ist sicher verschieden aber mal so als grobe Orientierung?
    Schwankt je nach Fachrichtung und Dienstsystem. Aus persönlicher Erfahrung sind die Überstundenzahlen "regulär" höher als im Schichtdienst.
    Überstunden wurden bei mir damals zwar dokumentiert, aber bezahlt/freigegeben wurden sie nicht, sobald sie länger als 30 Minuten nach Dienstende waren. War halt süß, wie andauernd die Markierung AZG-Verstoß bei uns allen aufgetaucht ist. Geändert hat sich nix.



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  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von Erdbeermond
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    final countdown
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    1.068
    Wüsste jetzt auch nicht, dass es bei uns da einen Unterschied gibt. Hab es damals auch mit dem Vertrag zugeschickt bekommen - aber ist das nicht sogar unzulässig? Ich dachte mal gelesen zu haben, dass einem der Opt out Zettel unabhängig vom Vertrag gesendet werden muss, weil er diesen eben nicht beeinflussen darf.



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  3. #18
    straight outta hell
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    Wie meine Vorredner schon gesagt haben, hat ein Opt Out nichts mit Überstunden zutun. Ein Opt Out ist kein Freifahrtschein für unzählige Überstunden. Überstunden sind und bleiben ungeplante (!) Mehrarbeit. Opt Out heißt, dass man mit mehr als 48 h/Woche im Dienstplan stehen darf. Wenn ich also z.B. meine reguläre 42 h/Woche an der Uniklinik gearbeitet habe, darf ich mit Opt Out noch zusätzlich für einen Dienst am Wochenende eingeplant werden, auch wenn meine Gesamtstundenzahl dann über den erlaubten 48 h/Woche liegt.

    Mir wurde das Opt Out damals mit dem expliziten Hinweis vorgelegt, dass das optional ist und nicht unterschrieben werden muss. Und auch jederzeit gekündigt werden darf. Vertrag wäre auch ohne Opt Out zustande gekommen. Letzten Endes ist das Dienstsystem in meiner Klinik so konzipiert, dass man auch mit unterschriebenem Opt Out selten die 48 h/Woche überschreitet.
    In meiner Rotationsklinik gehts vom Dienstsystem her eigentlich nur mit Opt Out. Das heißt entweder haben es alle unterschrieben oder es interessiert keinen.

    Unbezahlte Überstunden würde ich keine einzige machen. Und ich kenne auch niemanden, der sich freudig und bereitwillig in eine Klinik stürzt, in man jeden Tag 2-3 Überstunden macht und nichtmal bezahlt bekommt. 2-3 Überstunden täglich sind sogar dann scheiße, wenn man sie bezahlt bekommt. Freizeitausgleich kann man dann eigentlich auch direkt knicken weil meistens schon ein Systemproblem bzw. eine massive Unterbesetzung vorliegt, die kein zusätzliches Fehler über das Urlaubsminimum hinaus zulässt.



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  4. #19
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Zitat Zitat von petchakikin Beitrag anzeigen
    Wieviel Stunden arbeitet man eigentlich im Durchschnitt als Assistenzarzt (Fächer mit Patientenkontakt) pro Woche inkl. Dienste etc.? Ist sicher verschieden aber mal so als grobe Orientierung?
    Wie schon von gesagt wurde ist das über fachspezifische, regionale und sicher auch institutionelle Unterschiede hinweg schwer zu erfassen. Es gab aber 2019 zuletzt eine ganz interessante Umfrage vom Marburger Bund.

    Durchschnittlich vertraglich vereinbart waren da 38 Wochenstunden, durchschnittlich tatsächlich gearbeitet 50. Das legt im Umkehrschluss natürlich nahe, dass es mancherorts weniger und mancherorts noch mehr ist. Leider wird keine Standardabweichung o.ä. angegeben. Da wäre z.B. die Schiefe der Kurve ganz interessant. Hier sind alle angestellten Ärzte enthalten. Für Assistenzärzte alleine würde ich die Zahl noch etwas höher erwarten. Es gab auch vor kurzem ein Umfrageergebnis, wo zusätzlich Teil- und Vollzeit aufgedröstelt wurde. Das finde ich leider gerade nicht mehr.



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  5. #20
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Erdbeermond Beitrag anzeigen
    Wüsste jetzt auch nicht, dass es bei uns da einen Unterschied gibt. Hab es damals auch mit dem Vertrag zugeschickt bekommen - aber ist das nicht sogar unzulässig? Ich dachte mal gelesen zu haben, dass einem der Opt out Zettel unabhängig vom Vertrag gesendet werden muss, weil er diesen eben nicht beeinflussen darf.
    Doch, das ist zulässig und darf sogar explizit zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden (ErfK/Wank, ArbZG § 7 Rn 27). Etwas anderes gilt nur im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis.

    Im Übrigen: Für etwaige Arbeitsunfälle haftet die Berufsgenossenschaft immer (Ausnahme: Toiletten- und Kantinenbesuch), weil die Unfallversicherung an die versicherte Tätigkeit anknüpft und nicht an die Bewertung als Arbeitszeit. Für den Haftungsprozess gilt eine völlig andere Darlegungs- und Beweislastverteilung als im Überstundenprozess. Die Arbeitgeberin müsste darlegen, dass sie die Arbeitsleistung auf keinen Fall wollte und es Dir sogar untersagt hat weiterzuarbeiten. Die Hürde ist nicht zu überspringen und das Risiko einen roten Deckel auf die Akte zu bekommen wird auch kein Geschäftsführer eingehen wollen...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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