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Zitat von
Erdbeermond
Wüsste jetzt auch nicht, dass es bei uns da einen Unterschied gibt. Hab es damals auch mit dem Vertrag zugeschickt bekommen - aber ist das nicht sogar unzulässig? Ich dachte mal gelesen zu haben, dass einem der Opt out Zettel unabhängig vom Vertrag gesendet werden muss, weil er diesen eben nicht beeinflussen darf.
Doch, das ist zulässig und darf sogar explizit zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden (ErfK/Wank, ArbZG § 7 Rn 27). Etwas anderes gilt nur im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis.
Im Übrigen: Für etwaige Arbeitsunfälle haftet die Berufsgenossenschaft immer (Ausnahme: Toiletten- und Kantinenbesuch), weil die Unfallversicherung an die versicherte Tätigkeit anknüpft und nicht an die Bewertung als Arbeitszeit. Für den Haftungsprozess gilt eine völlig andere Darlegungs- und Beweislastverteilung als im Überstundenprozess. Die Arbeitgeberin müsste darlegen, dass sie die Arbeitsleistung auf keinen Fall wollte und es Dir sogar untersagt hat weiterzuarbeiten. Die Hürde ist nicht zu überspringen und das Risiko einen roten Deckel auf die Akte zu bekommen wird auch kein Geschäftsführer eingehen wollen...