Mir ist nicht ganz klar, ob man bis 56h/Woche im Halbjahresdurchschnitt überhaupt ein Opt-Out braucht (wenn regelhaft BD anfällt). Hätte es zumindest so verstanden, dass das im
TV-Ä VKA schon inkludiert ist.
Ab 1. Juli 2019:
(5) 1Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschafts-
dienst fällt, kann im Rahmen des § 7 Absatz 2a ArbZG und innerhalb der Grenz-
werte nach Absatz 2 eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stun-
den hinaus auch ohne Ausgleich erfolgen. 2Die wöchentliche Arbeitszeit darf da-
bei durchschnittlich bis zu 56 Stunden betragen.
(6) Für die Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit nach den
Absätzen 2 bis 5 ist ein Zeitraum von sechs Monaten zugrunde zu legen.
Das bedeutet, dass man pro Woche 40h +16h ableisten kann. Wenn 4 Dienste auf einen Monat zu verteilen sind, könnte man zwei unter der Woche mit Folgetag frei und zwei 24er am Wochenende machen, und hätte die Kriterien erfüllt.