Hallo an Alle,
wenn die Klinik den Bereitschaftsdienst mit Stufe 2, also 85% Arbeitsleistung bewertet und man arbeitet an einem Feiertag.
Wirkt die Stufenzuordnung des Dienstes dann auch in die steuerfreien Zuschläge (Feiertag ohne Freizeitausgleich 135% und 35% mit Freizeitausgleich) hinein, oder sind die Zuschläge davon ausgenommen?
Also als Beispiel in den Karfreitag hinein 24h-Dienst von 8-8uhr. Davon 8h am Karfreitag

=8h x BD-Stunde x 135%
oder
=8h x0,85 (Stufe 2)= 6,8 x BD-Stunde x 135%

Ein Kollege erzählte mir, er hätte schon mal ein Seminar besucht "verstehe deine Abrechnung" aber hat auch nichts gebracht Am liebsten würde ich einen Dienstrechner konstruieren, aber scheitert an der Komplexität der Variablen, weil Teile der BD-Stunden auch versteuert werden und dann die individuelle Steuerklasse u.v.m. den Ausschlag geben.
Falls jemand aber einen OnlineDIENSTrechner für TV-VKA kennt, bitte posten.

Vielen Dank