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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
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    Hamburg
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    Hallo zusammen,
    gerne möchte ich eure Meinungen zu folgendem Thema hören:
    Mein Vertrag endet aktuell nach 5-jähriger WB-Zeit Ende September.Im Gespräch mit meinem Chef sagte er einseutig,dass ich nach (hoffentlich) erfolgreicher FA-Prüfung bleiben solle und er kümmere sich darum.
    Nun erhalte ich von der Personalabteilung einen Vertrag befristet für 3 Jahre mit der Auflage des Erwerbs einer Zusatzbezeichnung (ich vermute das ist der Sachgrund für die erneute Befristung, die laut Internet insgesamt 8 Jahre (5 J WB-Zeit+ 3 Jahre) betragen darf).
    Ich möchte jedoch ungern erneut einen befristeten Vertrag unterschreiben in Hinblick auf private Entscheidung beispielsweise Kredit bei Immobilienkauf etc..

    Wie schätzt ihr die Situation ein?Übliches Vorgehen und „eh keine Chance“ oder sollte ich da nochmal „nachverhandeln“?
    Danke euch!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    47
    Ich arbeite in einem kleinen kommunalen Haus, bei uns werden alle Ärzte unbefristet eingestellt (bereits ab dem 1. Weiterbidungsjahr). Als ich vor Jahren den Arbeitgeber wechseln musste (nur 4 Jahre Weiterbildungsermächtigung) habe ich mir ein Haus mit voller Weiterbildungsermächtigung gesucht.
    Ein Haus wollte mich nur befristet bis zuFacharzterwerb einstellen. Diesem habe ich dann abgesagt, da ich nicht von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechseln wollte, sie ließen da auch nicht mit sich handeln. Ein anderes Haus hat meine Bedingung dann akzeptiert und mich unbefristet eingestellt, dies musste aber verhandelt werden. Von sich aus hätten sie mich auch nur befristet eingestellt. Nach 3 Jahren bin ich wieder in das alte Haus zurück und wurde dort wieder unbefristet eingestellt wie seitdem jeder der neu bei uns angefangen hat.
    Also es ist alles Verhandlungssache.



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  3. #3
    Banned
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    09.04.2022
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    294
    Ich würde auch nachverhandeln.

    Unikliniken haben viele Reglementierungen bzgl. unbefristeter Verträgen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    776
    Unter Hinweis auf deine Hauskaufpläne nach einem unbefristeten Vertrag fragen. In der Realität macht befristeter / unbefristeter Vertrag beim Zinsangebot der Bank aber oft keinen Unterschied.

    Ich habe mit (relativ kurz) befristetem Vertrag eine Wohnung gekauft, meine Freundin mit unbefristetem Vertrag die exakt gleiche Wohnung zum gleichen Preis direkt daneben, wir haben über die gleiche Bank finanziert, etwa gleiches Einkommen (sie eher etwas mehr). Die Anfragen gingen unabhängig voneinander über zwei verschiedene Kredit-Vermittler bei zwei unterschiedlichen Unternehmen. Günstigster Zins war in beiden Fällen bei der gleichen Bank, exakt gleicher Zinssatz. Vereinzelt bekommt man mit unbefristetem Vertrag etwas besseren Zins. Sparkasse hier war z.B. ca. 0,03% günstiger mit unbefristetem Vertrag, aber immer noch teurer als die Bank, die wir dann genommen haben.



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Danke euch allen für eure Einschätzungen



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