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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.10.2006
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    Schonmal vielen Dank für alle Antworten! Okay, ich verstehe nur die Hälfte. Mir ist natürlich vollkommen klar, dass ich mich um einen Haufen Mist nicht kümmern muss, und da bin ich auch sehr froh drum. Aber ich habe schon den Eindruck, dass man sich auf meine Kosten bereichert. Zb wird meine Sprechstunde immer brechend voll gepackt, wenn bei mir noch Termine frei sind, oder jemand wegen COVID absagt, dann wird gleich in die Lücke ein Pat. Von der Chefin reingeschoben, die ist dann oft gar nicht da oder nur für 2h. Auch dass man sich mich nicht leisten kann, obwohl sie sich selbst 12 Wochen Urlaub im Jahr rauslässt ist doch komisch. Auch wenn ich mit Begriffen wie p-patientenquote nix anfangen kann ist doch die Differenz zwischen 5000 Förderung und 5800 Bruttogehalt Grade mal 800€ und klar, dabei bleibt's nicht, sind ja noch Sozialversicherung usw zu zahlen. Ob man wegen mir eine MFA eingestellt hat? Also keine Ahnung, da ich aber die Hauptsprechstunde mache vermutl. ja. Die MFAs beschweren sich übrigens auch ständig, dass sie viel zu knapp geplant sind und es in anderen Praxen wohl nen ganz anderen Verteilungsschlüssel gäbe. Aber mir fehlt halt einfach der Vergleich... Da kann ich einfach nicht mitreden, deshalb hier meine bitte um eure Einschätzung 😆😆



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Dann kündige dort, deine Chefin macht es sich schon sehr einfach. Du findest sicher was besseres. Mehr teaching, weniger Druck, ein besseres Gefühl...



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  3. #13
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Man kann es sich immer zurecht rechnen. Rational betrachtet erfolgt die Anstellung einer ÄiW in der eigenen Praxis immer zur Bereicherung. Andernfalls würde die Einstellung nicht erfolgen.

    Bloßes Bilanzieren unterschlägt z.B. die Bereicherung in Form von Arbeitsdekompression oder vermehrter Freizeit für den Praxisinhaber. Wenn dieser z.B. durch die angestellte Ärztin mehr Freizeit genießt, entstehen hierdurch - gemessen am Einkommen des Inhabers - hohe Opportunitätskosten. Die muss man fairerweise in der Kalkulation der ÄiW zurechnen, wenn man ihr im Umkehrschluss z.B. eine zusätzliche MFA (die garantiert nicht exklusiv nur der ÄiW zuarbeitet und sonst keinen Mehrwert schafft) gegenrechnet.

    Zu sagen, an der ÄiW findet keine Bereicherung statt hat schon etwas arg zynisches. Bzw. es erinnert entfernt an Chefärzte in der Klinik, die meinen, Weiterbildungsassistenten sollten doch eigentlich für ihre Ausbildung zahlen anstatt saftig zu kassieren ...



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  4. #14
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    long time ago
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    Die Weiterbildungsermächtigung (und auch die KV-Förderung) ist an Kriterien gebunden, die hier nicht erfüllt zu sein scheinen. Weiterbildung ist an die Anwesenheit des/der Ermächtigten gebunden. Urlaubsvertretung/ Abwesenheit der Chefin geht da schon mal gar nicht. Das klingt für mich danach, das dringend von der zuständigen LÄK überprüfen zu lassen.
    Wenn keine WB stattfindet, kann die Zeit genau genommen nicht als WB-Zeit anerkannt werden.
    Dann ist da noch eine andere Sache: wenn der/die TE einen Fehler macht (z.B. falsches Medikament/Übersehen des „abwendbar gefährlichen Verlauf“) haftet nicht nur die Chefin sondern auch der Weiterzubildende: Stichwort „Übernahme-Verschulden“.
    Man kann m.E. nur raten: weg da und verhindern, dass andere in diese Falle laufen.
    Wissen macht nichts.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Nichts desto trotz finde ich 5800 Euro für einen AiW ambulant wirklich schon sehr gut bezahlt.Wenn ich überlege für wieviel ich vor 8 Jahren ambulant gearbeitet habe, weil die Förderung da noch deutlich niedriger war...



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