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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Wenn man nahtlos die Stelle wechselt von einem kommunalen Krankenhaus zum nächsten und seinen Resturlaub nicht mehr nimmt/nehmen kann, wird eine Auszahlung dann automatisch vorgenommen, oder muss man sich selber proaktiv darum kümmern, dass diese Auszahlung erfolgt? Also kommt es vor, dass die Auszahlung des Resturlaubs mal unter den Tisch fallen kann, oder wird dies immer von der Buchhaltung/Personalabteilung beachtet und durchgeführt?

    Es ergab sich sehr kurzfristig eine Stelle im Traumfach, daher frage ich



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Es kann auch vergessen werden...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Schreib in deine Kündigung direkt sowas wie "ich bitte um fristgerechte Auszahlung von Resturlaub/Zusatzurlaub, Zuschlägen sowie Überstunden" rein (so wollt das die Perso bei meiner letzten Kündigung)



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  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ich habe heute eine "vorläufige Urlaubsbescheinigung" meines Noch-Arbeitgebers erhalten, dass mir eigentlich bis zum Stellenwechsel zum 1.10. noch 4 Tage Tarifurlaub zustehen. Mein zukünftiger Arbeitgeber hatte um so eine Bescheinigung gebeten, bei allen vorherigen Stellenwechseln habe ich sowas noch nie gebraucht.

    Die Frage ist, was fängt der zukünftige Arbeitgeber mit dieser Urlaubsbescheinigung an?
    Die 4 Urlaubstage kann ich dort ja wahrscheinlich nicht nehmen, da der alte AG ja eigentlich die Kosten tragen müsste.

    Ich nehme jetzt mal ganz stark an, dass sie die Bescheinigung nur haben wollten, um sicherzustellen, dass ich nicht schon mehr Urlaub genommen habe, als mir zusteht?

    PS: auszahlen lassen kommt für mich natürlich nicht infrage...
    Jetzt darf mein LOA wohl zusehen, wie er diese 4 Tage zusätzlich zu den weiteren 12 freien Tagen bei TZ-Stelle unterbringt.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #5
    Banned
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    Wenn du >30.6 bleibst, kannst du beim alten AG den kompletten Jahresurlaub nehmen. Dann könntest du z.B. bei Beginn am 1.11 nochmals Urlaubsanspruch erwerben, also mehr als 30 Tage. Dieser "Trick" ist mit der Bescheinigung über bisher genommenen Urlaub dann nicht mehr möglich.
    Geändert von Holthusen (01.08.2022 um 19:18 Uhr)



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