teaser bild
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 14
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich lese raus, dass ich mit den 4 Tagen beim neuen Arbeitgeber also rein gar nichts anfangen kann, wenn ich die Bescheinigung so wie sie ist, vorlege.

    Im Gegenteil: ich schieße mir wohl ins eigene Knie, wenn ich die 4 Tage nicht noch beim alten AG verbrate. Richtig?
    Don't be afraid of work - fight it!!





    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
    Mitglied seit
    02.02.2003
    Ort
    Münster
    Beiträge
    11.506
    Rrrichtig! Geh lieber Eis essen
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Banned
    Mitglied seit
    09.04.2022
    Beiträge
    294
    Auch interessant für die Winkeladvokaten:
    Zwar hat man das Anrecht auf den kompletten Urlaub >30.6, allerdings nicht wenn eine abweichende Formulierung im Arbeitsvertrag steht, die von anteiligem Urlaub bei Austritt spricht.
    Sicherlich bleibt die Option: Urlaub komplett nehmen & genehmigen lassen, und erst dann die Kündigung einreichen. Denn es gilt: 1x genehmigter Urlaub, kann nicht zurückgezogen werden.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Zitat Zitat von Holthusen Beitrag anzeigen
    Sicherlich bleibt die Option: Urlaub komplett nehmen & genehmigen lassen, und erst dann die Kündigung einreichen. Denn es gilt: 1x genehmigter Urlaub, kann nicht zurückgezogen werden.
    Zu spät!
    Don't be afraid of work - fight it!!





    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.11.2021
    Beiträge
    23

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Wann darf der Arbeitgeber denn auf eine Urlaubsbescheinigung setzen, anstelle mir den Resturlaub auszuzahlen?
    Gibt es da konkrete Regeln?
    Sonst würde ja jeder Arbeitgeber bei scheidenden Mitarbeitern mittels Urlaubsbescheinigungen Resturlaubsansprüche "loswerden" wollen.
    Darf ich bei anteilig für die gearbeitete Zeit in einem Kalenderjahr auf die Auszahlung bestehen?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook