Rrrichtig! Geh lieber Eis essen
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Ich lese raus, dass ich mit den 4 Tagen beim neuen Arbeitgeber also rein gar nichts anfangen kann, wenn ich die Bescheinigung so wie sie ist, vorlege.
Im Gegenteil: ich schieße mir wohl ins eigene Knie, wenn ich die 4 Tage nicht noch beim alten AG verbrate. Richtig?
Rrrichtig! Geh lieber Eis essen
harmlos, naiv & unschuldig.
Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.
"Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
"Ich brauche Sonne, Freiheit
und eine kleine Blume."
Auch interessant für die Winkeladvokaten:
Zwar hat man das Anrecht auf den kompletten Urlaub >30.6, allerdings nicht wenn eine abweichende Formulierung im Arbeitsvertrag steht, die von anteiligem Urlaub bei Austritt spricht.
Sicherlich bleibt die Option: Urlaub komplett nehmen & genehmigen lassen, und erst dann die Kündigung einreichen. Denn es gilt: 1x genehmigter Urlaub, kann nicht zurückgezogen werden.
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Wann darf der Arbeitgeber denn auf eine Urlaubsbescheinigung setzen, anstelle mir den Resturlaub auszuzahlen?
Gibt es da konkrete Regeln?
Sonst würde ja jeder Arbeitgeber bei scheidenden Mitarbeitern mittels Urlaubsbescheinigungen Resturlaubsansprüche "loswerden" wollen.
Darf ich bei anteilig für die gearbeitete Zeit in einem Kalenderjahr auf die Auszahlung bestehen?