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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    vorab: Ich weiß, dass dies eigentlich eine Frage für den Betriebsrat bzw. evtl. den Marburger Bund ist - ist beides auch bereits in Arbeit. Ich würde mich aber auch über Einschätzungen aus dem Kollegenkreis freuen!

    Die Situation:
    Wir hatten bislang eine elektronische Zeiterfassunng über Chipkarte: Beim Kommen und Gehen ans Lesegerät halten, Zeit wird erfasst, man bekommt am Monatsende eine Mail mit Auffälligkeiten, die ggf. zu begründen sind (z.B. Arbeitsbeginn 7:00, Check-in 6:35: "Pat. für Untersuchung vorbereitet") - war nie ein Problem, Plusstunden wurden i.d.R. anstandslos und korrekt erfasst.
    Nun wurde das System von einer Abteilung missbraucht (es wird früher gegangen und ein Kollege checkt mit der überlassenen Karte für einen aus), weshalb ein neues System angeschafft wurde.
    Es handelt sich um Touch-Screen-Displays, an denen man sich mit ID und Passwort anmelden muss. Problem ist, dass die Dinger haptisch unmöglich sind: Beim Passwort wird einem nix angezeigt (kein Stern, kein Zeichen - nix!) und das Display reagiert so träge, dass man oftmals drei und mehr Versuche braucht, bis man sich angemeldet hat.
    Vor allem früh, wenn zwischen 6 und 7 Uhr 3/4 der Belegschaft gleichzeitig anfangen, bilden sich an den Terminals lange Schlangen.
    Von der Geschäftsleitung ging nun die Weisung heraus, dass man so frühzeitig erscheinen muss, um beim dienstplanmäßigen Arbeitsbeginn angemeldet zu sein.
    Das bedeutet im Endeffekt, dass ich um 6:30 kommen soll, damit ich um 7:00 angemeldet bin.
    Die Möglichkeit, Zeiten nachzuerfassen gibt es nicht mehr, d.h. wenn ich aufgrund der Schlange mich erst um 7:15 anmmelden kann, schreibe ich 15 Minuten Minus, obwohl ich vielleicht schon um 6:45 in der Schlange stand.
    Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich, was ich meine...
    Meine Frage an die arbeitsrechtlich Bewandten: Ist das so legal?



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  2. #2
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    Meines Erachtens ist das ein ausschließliches Problem des Arbeitgebers. Wenn er möchte dass man so früh da ist dass man "zum Arbeitsbeginn" eingecheckt hat, ist die Zeit die man früher kommen muss eben auch Arbeitszeit.

    Soll er eben bessere Geräte anschaffen.

    Außerdem ganz schön frech einfach alle Arbeitnehmer unter Generalverdacht zu stellen...



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  3. #3
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Ah ja, taktische Kriegsführung.

    "Wir haben von unseren Mitarbeitern das Feedback erhalten, dass eine elektronische Zeiterfassung nicht erwünscht ist. Daher, und weil uns ein kooperativer Führungsstil sehr wichtig ist, steigen wir dem Wunsch unserer Angestellten entsprechend wieder auf Laufzettel um."

    Sie denken sich doch immer neue Methoden aus, Wasser in Gülle zu verwandeln.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Anwalt vom MB befragen, dass wird kaum legal sein.

    ID + Passwort ist natürlich ein absolut sicherer Schutz vor Betrügern. Passwörter weitergeben ist bekanntermaßen nicht möglich.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von DieCaro Beitrag anzeigen
    Nun wurde das System von einer Abteilung missbraucht (es wird früher gegangen und ein Kollege checkt mit der überlassenen Karte für einen aus)
    Erinnert mich an meine alte Abteilung an einer Uniklinik. Da wurde man allerdings zwar nicht explizit, aber doch durch die Blume vom Chefarzt darauf hingewiesen, dass man sich doch bitte um 16:30 Uhr kurz zum Check out begebe - natürlich nicht in der Intention, anschließend nach Hause zu gehen.



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