Also lt. Dualer Reihe stammt des extraembryonale Mesoderm vom Dottersackepithel (Hypoblast) oder vom Epiblasten ab, siehe Anhang / Duale Reihe S. 107 -> Daher ist die Frage meiner Meinung nach uneindeutig und definitiv anfechtbar.
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Hat es schon jemand ans IMPP gemeldet?
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