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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Nur weil man ins Versorgungswerk einzahlt, schließt das die KVdR nicht aus.
    Man braucht aber ZUSÄTZLICH einen Anspruch aus der GRV. Den bekommt man indem man als Schüler Ferienjobs und als Student HiWi-Jobs gemacht hat und die fehlenden Monate mit dem freiwilligen Mindestbeitrag aufstockt.
    Und dann muss man noch irgendwie 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV gewesen sein.
    Und schon hat man trotz Versorgungswerk einen Anspruch auf die KdR.
    Ich zum Beispiel. Nach den aktuellen Regeln. Ist ein Teil meiner Wette auf die Zukunft

    Sorry, das ist jetzt nicht wirklich zum Thema aber:

    Bist du da ganz sicher?

    Ich hab mir diese Gedanken nämlich auch schon gemacht. Ich habe aus früherer Tätigkeit einen Rentenanspruch aus der GRV, bekomme auch jährlich einen entsprechenden Bescheid.

    Aber ich habe zu einem Anspruch auf KdR nichts gefunden. Ich hatte es damals so verstanden dass der Träger vorrangig ist unter dem man am längsten versichert ist. Und das ist dann ja (einerseits leider, andererseit glücklicherweise) das Versorgungswerk.

    Also kannst du mir ne Quelle zeigen aus der o.g. eindeutig hervorgeht? Du würdest mir das Wochenende versüßen!


    Edit: und was wäre die Berechnungsgrundlage? Mein Rentenanspruch beträgt ca. 100,- EUR im Monat. Zahle ich dann nur den Mindestsatz? Oder errechnet sich der Beitrag dann zusätzlich aus den Ansprüchen aus dem Versorgungswerk? Und zahlt da dann wirklich die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil auf meinen wegen des Anspruchs aus dem Versorgungswerk vermutlich hohen Krankenversicherungsbeitrag?



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  2. #17
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    Das würde mich auch interessieren. Bei mir verhält es sich fast genauso



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Bender B. Rodriguez Beitrag anzeigen
    Also kannst du mir ne Quelle zeigen aus der o.g. eindeutig hervorgeht? Du würdest mir das Wochenende versüßen!
    https://www.deutsche-rentenversicher...DE/K/kvdr.html
    In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran.
    Da steht nirgendwo was von "und wenn man aber zusätzlich noch andere Renten bezieht" oder "und Ärzte sind ausgenommen" oder was auch immer.
    Ich werde irgendwann bei der GRV eine Rente wegen Alters beantragen und habe einen Rentenanspruch. Bzgl. der Vorversicherungszeit habe ich eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Damit ist für mich das Thema erledigt bzw. geklärt. Oder sieht das jemand anders?
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #19
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Nein es geht und du hast Recht, aber es wird nicht so günstig vermutlich wie gehofft. Die DRV zahlt den Zuschuss nur zu den Krankenversicherungsbeiträgen die aus deiner (vermutlich geringen Rente) kommt. Deine Versorgungswerkbezüge haben einen Freibetrag von ca 165 €, darüber zahlst du selber voll, Betriebsrenten sind auch voll Abgabepflichtig... (https://www.finanztip.de/gkv/kranken...g-der-rentner/)

    Aber es ist immernoch günstiger wie freiwillig GKV weiter versichert zu sein....



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  5. #20
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    https://www.deutsche-rentenversicher...DE/K/kvdr.html

    Da steht nirgendwo was von "und wenn man aber zusätzlich noch andere Renten bezieht" oder "und Ärzte sind ausgenommen" oder was auch immer.
    Ich werde irgendwann bei der GRV eine Rente wegen Alters beantragen und habe einen Rentenanspruch. Bzgl. der Vorversicherungszeit habe ich eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Damit ist für mich das Thema erledigt bzw. geklärt. Oder sieht das jemand anders?
    Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV?
    Meinst du damit, dass du trotz Erreichen der Grenze für die PKV in die GKV einzahlst?

    Oder irgendwie zusätzlich zur PKV in der GKV bleibst?



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