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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Strafrechtliche Dinge haben mit der Haftpflichtversicherung nichts zu tun.

    Wenn ein Patient Geld haben will weil er glaubt dass er falsch behandelt wurde oder tatsächlich falsch behandelt wurde, dann ist das die Haftpflichtsache und da laufen Verfahren über die Krankenhausanwälte teils über viele Jahre.

    Wenn du strafrechtlichen Mist baust, Körperverletzung betreibst, Patienten vorsätzlich zu Schaden kommen lässt und jemand merkt es etc. dann wirst du von einem Staatsanwalt angeklagt und das hat mit der Haftpflicht nichts zu tun. Dabei geht es aber dann um Strafen gegen dich etc...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Stimmt nur zum Teil. Die Berufshaftpflicht übernimmt auch in solchen Fällen teils die Verteidigung, weil es oft nicht um "Vorsatz" sondern um Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit geht.
    Sollte allerdings eine Schuld im Sinne von Vorsatz nachgewiesen werden, würde die Haftpflicht die Kosten im Nachhinein zurückfordern.

    Rechtsschutzversicherungen bieten oft einen "erweiterten Strafrechtsschutz" an (für relativ wenig Geld). Das heißt, sollte einem eine Straftat vorgeworfen werden, übernehmen sie die Kosten einer Verteidigung. Das Problem: Diese Versicherung ist deswegen so billig, weil die Rechtsschutzversicherungen das Geld zurückfordern, sollte man tatsächlich schuldig gesprochen werden.

    Aber ich denke es geht der TE eher um "Fahrlässigkeit"?

    In den meisten Gerichtsfällen gegen Ärzte geht es primär um Schadensersatzforderungen und nicht um strafrechtliche Forderungen.
    Grund ist die Beweislast: Wenn ich eine Straftat vorwerfe, muss ich das zweifelsfrei beweisen können.
    Im Zivilrecht (Schadensersatz) ist das nicht so. Der Beweis muss weniger stringent geführt werden und bei Nachweis von (grober) Fahrlässigkeit dreht sich die Beweislast sogar um. Dann muss (im Zivilrecht) der Arzt beweisen, dass sein Fehler den Schaden nicht verursacht hat.

    So oder so: Bei nachgewiesenem Vorsatz hilft dir weder deine Rechtsschutz- noch deine Haftpflichtversicherung. Vorsatz ist nicht versicherbar.
    Geändert von Nefazodon (30.08.2022 um 00:03 Uhr)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    So oder so: Bei nachgewiesenem Vorsatz hilft dir weder deine Rechtsschutz- noch deine Haftpflichtversicherung. Vorsatz ist nicht versicherbar.
    In Bezug auf die Strafe. In Bezug auf die Verteidigung des Nachweises eines Vorsatzes hilft einem die Rechtschutz schon.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    In Bezug auf die Strafe. In Bezug auf die Verteidigung des Nachweises eines Vorsatzes hilft einem die Rechtschutz schon.
    Naja, wie gesagt....es hilft dir nur, wenn Du im Nachhinein freigesprochen wirst. Sollte dir Vorsatz aber nachgewiesen werden fordert deine Rechtsschutz das Geld zurück.



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  5. #10
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    Unabhängig vom exakten Beruf sollte man so oder so eine Rechtsschutzversicherung haben...im Optimalfall ist es Geld am Fenster rausgeworfen.

    Aber leider reicht ja ein Gerichtsstreit mit (Ver-)Mieter:in oder Unfallgegner:in im Straßenverkehr und schon ist man hohe Summen an Anwaltkosten los. Teilweise wird ja auch drauf spekuliert, dass jemand keine Rechtschutzversicherung hat und darum den Prozess scheut.

    Je nach Versicherung ist (wie bei anigu) eine kostenlose Beratung inkludiert. Bei meiner z.B. auch. Ich habe diese Option inzwischen auch 2x in Anspruch genommen, einmal arbeitsrechtlich und einmal mietrechtlich. Würde es nicht missen wollen.



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