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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Liebe Leute,

    meine Krankenhauskarriere hat ein paar Kurven hinter sich. Letztlich bin ich aber jetzt auf dem Weg zum Facharzt Allgemeinmedizin im Geltungsbereich der KV Nordrhein. Es gestaltet sich so, dass ich
    a) von meiner ersten Tätigkeitsstelle ein Papierlogbuch nach alter Weiterbildungsordnung habe (~2 Jahre direkte Patientenversorgung)
    b) von meiner zweiten Tätigkeitsstelle ein digitales Logbuch nach neuer WEiterbildungsordnung habe (~1 Jahr direkte Versorgung)
    c) die Innere in der ich nun Arbeite sowie die PRaxis in die ich gehe das digitale Logbuch Allgemeinmedizin ausfüllen werden

    Meine Frage: Geht das so, wenn ich mich zur Facharztprüfung anmelde? Solche "Kombinationen" sollten bei ALlgemeinmedizin ja häufig anzutreffen sein, insbesondere wenn das nicht von vornherein der PLan war. Also: Stellt eine Mischung mehrerer digitaler sowie eines Papierlogbuchs nach alter WBO Ein PRoblem dar?

    Vielen Dank!!

    P.S.: Die Ärztekammer habe ich natürlich auch angeschrieben. Die Antwort war aber letztlich wenig aussagekräftig. Daher hatte ich auf eigene Erfahrungen gehofft.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Minga30
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    Hey ! Ich würde an deiner Stelle die Ärztekammer immer direkt anrufen und dann dein Problem schildern. Per Mail verstehe ich häufig auch nichts und die ÄK mich auch nicht

    Ich glaube, dass du tatsächlich entscheiden musst ob du nach neuer oder alter WBO Ordnung abschließen möchtest. Die Ärztekammer akzeptiert meines Wissens nach die Papier-Logbücher nicht wenn du nach neuer WBO abschließen möchtest. Glaube bei den meisten Ärztekammern gibt es aber eine Übergangsfrist bis 2027 in der du die alte WBO machen kannst. Aber ich denke am besten rufst du ein mal dort an !

    LG!



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Es ist nichts ungewöhnliches, egal für welche FA-Prüfung, dass man mehrere Logbücher hat. Im Prinzip sollte das kein Problem sein. Ich hatte insgesamt 3 Logbücher aus 2 versch. Bundesländern - allerdings alle in Papierform.



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