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ich verstehe die Aussage nicht. Was willst du damit überhaupt sagen?
Das ist doch ein alter Hut, dass diese ganzen Beschäftigungsmodelle nie in Selbstständigkeit sondern immer auf ein abhängiges Verhältnis zielen. Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmervermittlung.
Die Ausnahmeregelung für Notarztdienste beziehen sich auf eine Tätigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es gibt schöne Rechtskommentare, die die Vorraussetzungen hierfür im Detail diskutieren. Grob zusammengefasst werden im Jahresschnitt mindestens 15h sozialversicherungspflichtige Beschäftigung pro Woche als ausreichend angesehen.