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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    unsensibel Avatar von Lava
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    Wie ist das bei so psychogenen Sachen? Ich hatte mal eine junge Frau, die synkopiert ist und dabei einen Krampfanfall hatte, als ich bei ihrem Freund Blut abgenommen habe. Hätte die ein Fahrverbot bekommen sollen? Wir hatten das eigentlich als "konvulsive Synkope" bezeichnet ohne weitere Konsequenz.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    @Anne
    Es gibt ein Positionspapier zu Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen. Herausgeber Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB),
    Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC), Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR), Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). Vaskulitiden, Kavernome, AVM, etc. werden auch berücksichtigt.
    Hier wird die Fahreignung auch von der Ursache des Hirninfarktes abhängig gemacht. Teilweise dann nur 1 Monat, aber auch 6 Monate. Zusammenfassung und tabellarische Übersicht ab Seite 31.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    @Lava: In diesem Fall hatte die konvulsive Synkope ja einen klaren Auslöser, der nichts mit Autofahren zu tun hat.
    Daher hätte ich in diesem Fall vermutlich kein Fahrverbot ausgesprochen.

    Ob man ein Fahrverbot aussprechen muss hängt immer maßgeblich vom konkreten Wiederholungsrisiko beim Fahren ab. Das würde ich in diesem Fall als sehr gering einschätzen.

    Vorsicht: Das gilt selbstverständlich nicht für alle Synkopen. In anders gelagerten Fällen kann die Feststellung einer Fahruntüchtigkeit notwendig sein.

    Unbenommen davon, dass ein "Fahrverbot" manchmal angezeigt ist, muss man immer auch bedenken, dass es einige Leute vor große Herausforderungen stellt, drei oder sechs Monate nicht mehr Fahren zu dürfen. Mit teils auch wirtschaftlichen Konsequenzen. Ein Fahrverbot sollte man deshalb nie leichtfertig aussprechen. Daher würde ich persönlich bei einer konvulsiven Synkope mit klarem aversiven Reiz als Auslöser, die sich unabhängig vom Autofahren ereignet hat, kein Fahrverbot aussprechen.

    Disclaimer: Das ist meine persönliche Meinung, ohne Allgemeingültigkeit und explizit ohne Gewähr. Selbstverständlich muss immer der konkrete medizinische Einzelfall sorgfältig ärztlich geprüft werden- aber das versteht sich hoffentlich von selbst..
    Im Zweifel sollte man einen Verkehrsmediziner zu Rate ziehen
    Geändert von Nefazodon (22.09.2022 um 12:26 Uhr)



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  4. #9
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    @Anne
    Es gibt ein Positionspapier zu Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen. Herausgeber Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB),
    Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC), Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR), Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). Vaskulitiden, Kavernome, AVM, etc. werden auch berücksichtigt.
    Hier wird die Fahreignung auch von der Ursache des Hirninfarktes abhängig gemacht. Teilweise dann nur 1 Monat, aber auch 6 Monate. Zusammenfassung und tabellarische Übersicht ab Seite 31.
    Dankeschön- kenne das Papier gut . Hab das auch nur nebenbei erwähnt und bin daher - da offtopic - nicht ins Detail gegangen
    Ohwei, jetzt hab ich weit ins offtopic geführt. Sorry an TE.
    Geändert von Anne1970 (22.09.2022 um 12:47 Uhr)
    Wissen macht nichts.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    Naja, die TE hat ja ihre Antwort.


    Außerdem ein spannendes Thema wie ich finde.



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